Wenn ein Arbeitnehmer 4 Wochen Urlaub genehmigt bekommen hat, und der Arbeitgeber plötzlich meint er müsste diesen stornieren,was wäre in dem Fall für den Arbeitnehmer zu tun?
Der Arbeitnehmer will auf alle Fälle in den Urlaub fahren, der Arbeitgeber ist dagegen. Die Arbeitsaufgaben können auch auf andere Schultern verteilt werden, der Arbeitnehmer ist aber in dem Fall derjenige der in den Bereichen spezialisiert ist und sich am besten auskennt.
Wie ist die Vorgehensweise beim Arbeitsgericht um so eine Einstweilige Verfügung zu bekommen, um seinen Urlaub antreten zu können?
Wenn ein Arbeitnehmer 4 Wochen Urlaub genehmigt bekommen hat
Dann hat er sie genehmigt bekommen und fertig. In der Regel ist Urlaub sowieso am Stück zu gewähren (lt. Bundesurlaubsgesetz).
und der Arbeitgeber plötzlich meint er müsste diesen
stornieren,was wäre in dem Fall für den Arbeitnehmer zu tun?
Falls der AN dem Ansinnen nicht zustimmt: Nichts.
Der Arbeitnehmer will auf alle Fälle in den Urlaub fahren, der
Arbeitgeber ist dagegen.
Das hätte der AG sich eben vor der Genehmigung überlegen sollen.
Die Arbeitsaufgaben können auch auf
andere Schultern verteilt werden, der Arbeitnehmer ist aber in
dem Fall derjenige der in den Bereichen spezialisiert ist und
sich am besten auskennt.
Am besten noch so eine Koryphäe einstellen, wenn das Verteilen auf die anderen Schultern als Maßnahme nicht ausreicht.
Wie ist die Vorgehensweise beim Arbeitsgericht um so eine
Einstweilige Verfügung zu bekommen, um seinen Urlaub antreten
zu können?
Wozu? Den Urlaub kann man auch ohne einstweilige Verfügung antreten.
Gruß
smalbop