Hallo!
in verschiednenen Zusammenhängen wird von zusammenhängendem Urlaub gesprochen ("…ist spätestens am xy anzutreten", „darf nicht durch zzz unterbrochen werden“ usw.)
ich gehe davon aus, dass - normale 5-Tage-Woche angenommen - Urlaub von Wochenenden nicht unterbrochen wird (bei Schichtdiensten wären das dann die freien Tage im Schichtplan, bei Teilzeit die freien Tage in der Woche usw…)
Frage: unterbricht ein Feiertag, an dem normalerweise gearbeitet werden müsste (als z. B. Ostermontag, nicht aber Ostersonntag, der eh frei wäre…), den Urlaub?
ist das dann also wie zwei getrennte Urlaube zu sehen, genauso als hätte man an dem Montag wegen einem wichtigen Termin oder so gearbeitet und davor und danach beispielsweise je 3 Tage Urlaub genommen (das sind dann ja 2 verschiedene Urläube - was ist die Mehrzahl von Urlaub?..)
Indiz hierfür sind IMHO auch die angerechneten Feiertagsstunden bzw. Lohnfortzahlungen am Feiertag und der „Nichtabzug“ eines Urlaubstages
wer weiss da „gwieses“? Quelle?
Danke!
cu kai