Urlaub und Feiertage

Hallo!

in verschiednenen Zusammenhängen wird von zusammenhängendem Urlaub gesprochen ("…ist spätestens am xy anzutreten", „darf nicht durch zzz unterbrochen werden“ usw.)

ich gehe davon aus, dass - normale 5-Tage-Woche angenommen - Urlaub von Wochenenden nicht unterbrochen wird (bei Schichtdiensten wären das dann die freien Tage im Schichtplan, bei Teilzeit die freien Tage in der Woche usw…)

Frage: unterbricht ein Feiertag, an dem normalerweise gearbeitet werden müsste (als z. B. Ostermontag, nicht aber Ostersonntag, der eh frei wäre…), den Urlaub?

ist das dann also wie zwei getrennte Urlaube zu sehen, genauso als hätte man an dem Montag wegen einem wichtigen Termin oder so gearbeitet und davor und danach beispielsweise je 3 Tage Urlaub genommen (das sind dann ja 2 verschiedene Urläube - was ist die Mehrzahl von Urlaub?..)

Indiz hierfür sind IMHO auch die angerechneten Feiertagsstunden bzw. Lohnfortzahlungen am Feiertag und der „Nichtabzug“ eines Urlaubstages

wer weiss da „gwieses“? Quelle?

Danke!

cu kai

Hallo!

Hallo,

in verschiednenen Zusammenhängen wird von zusammenhängendem
Urlaub gesprochen ("…ist spätestens am xy anzutreten", „darf
nicht durch zzz unterbrochen werden“ usw.)

Deine o.a. Zitate haben idR mit dem zusammenhängenden Urlaub schon mal grundsätzlich nix zu tun

ich gehe davon aus, dass - normale 5-Tage-Woche angenommen -
Urlaub von Wochenenden nicht unterbrochen wird (bei
Schichtdiensten wären das dann die freien Tage im Schichtplan,
bei Teilzeit die freien Tage in der Woche usw…)

So weit, so richtig.

Frage: unterbricht ein Feiertag, an dem normalerweise
gearbeitet werden müsste (als z. B. Ostermontag, nicht aber
Ostersonntag, der eh frei wäre…), den Urlaub?

Nein, wieso sollte er?

ist das dann also wie zwei getrennte Urlaube zu sehen, genauso
als hätte man an dem Montag wegen einem wichtigen Termin oder
so gearbeitet und davor und danach beispielsweise je 3 Tage
Urlaub genommen (das sind dann ja 2 verschiedene Urläube - was
ist die Mehrzahl von Urlaub?..)

Du kannst, wenn Du willst, auch alle Urlaubstage einzeln beantragen, das ist vollkommen schnurz. Entscheidend ist zuerst mal allein der Block an arbeitsfreien Tagen, der nicht durch Arbeit unterbrochen wird. Wie dieser Block zustande kommt, ist zweitrangig.
:

Indiz hierfür sind IMHO auch die angerechneten
Feiertagsstunden bzw. Lohnfortzahlungen am Feiertag und der
„Nichtabzug“ eines Urlaubstages

Was das mit der Definition von „zusammenhängenden Urlaub“ zu tun haben soll, bleibt wahrscheinlich auf ewig Dein Geheimnis.

wer weiss da „gwieses“? Quelle?

Jeder einschlägige Kommentar zum BUrlG, aber eigentlich sollte schon die aufmerksame Lektüre von § 7 Abs. 2 Satz 2 ausreichen
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
wobei berücksichtigt werden sollte, daß auch das BUrlG von einer 6-Tage-Woche ausgeht und ein Wochenfeiertag dann natürlich nicht zu der 12-Tage-Regel dazuzählt

Danke!

&Tschüß

cu kai

Wolfgang