Urlaub und Krankheit

Hallo miteinander,

ich bin derzeit bis zum 30.4.2002 befristet als Kassiererin im Einzelhandel tätig (Vertrag wird nicht verlängert) und mir stehen noch 15 Urlaubstage zu.

Aus gesundheitlichen Gründen muss ich mich krankschreiben lassen, was in meinen Urlaub fällt. Was passiert dann mit dem Urlaub? Verfällt der (also krank = Urlaub)? Oder wird der dann ausbezahlt? Oder muss der Vertrag dann um den Urlaubsanspruch verlängert werden? Was ist möglich, was ist üblich, was ist wahrscheinlich?

Vielen Dank für Hilfe im Voraus.

Viele Grüße
Manor / Susanne

Hallo Manor,

wenn die Tage Deiner Krankheitstag (die Du sicher mit ärztlichen Attest nachweisen kann) in den anstehenden Urlaub hineinreicht, dann verschiebt sich dieser Urlaubsanspruch genau um diese Tage (dir stehen ja 15 Tage Urlaub noch zu).
Und da dann der Urlaub wahrscheinlich über die Frist vom 30.4. hinausgeht, wird Dir der Arbeitgeber diesen Zeitraum ab dem 30.4. bezahlen müssen.
Ich würde das aber alles mit dem Arbeitgeber oder mit dem zuständigen Personalbüro genau beklären - sicher ist sicher :wink:))

viele Grüße
Claudia

Hallo.

Der Resturlaub aus 2001 verfällt ersatzlos, wenn vertraglich (AV, TV, BetrV) kein längerer Übertragungszeitraum als der 31.03. vereinbart wurde. Wenn der AG trotzdem zahlt, nett bedanken…:smile: Der Teilurlaub aus 2002 muß, wenn er nicht mehr in Natur genommen werden kann, abgegolten werden sobald Du gesund bist.

Gruß,
LeoLo

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Hallo.

Der Resturlaub aus 2001 verfällt ersatzlos, wenn vertraglich
(AV, TV, BetrV) kein längerer Übertragungszeitraum als der
31.03. vereinbart wurde. Wenn der AG trotzdem zahlt, nett
bedanken…:smile: Der Teilurlaub aus 2002 muß, wenn er nicht mehr
in Natur genommen werden kann, abgegolten werden sobald Du
gesund bist.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

das Problem dabei ist, dass ich ja nur bis zum 30.4. befristet angestelt bin und wahrscheinlich nicht mehr bis dahin gesund werde. Gerade das ist ja mein Problem: Arbeitsverhältnis vorbei und noch bestehender Urlaub.

MfG
Manor / Susanne

Hallo!

Nun ja, es hat sich was geändert, nämlich dass mir ein Teil des Urlaubs sowieso schon ausbezahlt wird, so dass dann mein Urlaub mit dem Arbeitsverhältnis endet. Schaut es dann genauso aus?

MfG
Manor / Susanne

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Der Teilurlaub aus 2002 muß, wenn er nicht mehr
in Natur genommen werden kann, abgegolten werden sobald Du
gesund bist.

das Problem dabei ist, dass ich ja nur bis zum 30.4. befristet
angestelt bin und wahrscheinlich nicht mehr bis dahin gesund
werde. Gerade das ist ja mein Problem: Arbeitsverhältnis
vorbei und noch bestehender Urlaub.

Hallo Manor / Susanne.

Daher hatte ich geschrieben: „sobald Du gesund wirst“. Das kann auch im August sein… Der Abgeltungsanspruch besteht nicht, solange Du krank bist. Er entsteht dann, wenn Du bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses den Erholungsurlaub hättest geltend machen können. Dies ist eben auch der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis schon beendet ist.
Wenn die Gesundung allerdings abzusehen ist, würde der AG sich unnötige Arbeit sparen, wenn er direkt mit Beendigung des Arbeistverhältnisses den Abgeltungsanspruch auch erfüllt.

Gruß,
LeoLo

Hallo Manor,

Nun ja, es hat sich was geändert, nämlich dass mir ein Teil
des Urlaubs sowieso schon ausbezahlt wird, so dass dann mein
Urlaub mit dem Arbeitsverhältnis endet. Schaut es dann genauso
aus?

ja. Du hast einen Urlaubsanspruch, egal ob Du ihn antrittst oder ausbezahlt bekommst. Wenn Du ihn wegen der Fristsetzung vom 30.4. nicht antreten kannst, wirst Du ihn wahrscheinlich komplett ausbezahlt bekommen.

viele grüße
claudia

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