Urlaub und Kündigung

Guten Tag, nehmen wir mal an ein Arbeitnehmer beantragt Urlaub und bekommt diesen bewilligt, kündigt aber noch 2 Tage vor Antritt des selbigen seine Anstellung, um fristgerecht zu kündigen und um baldmöglichst aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis herauszukommen. Kann der AN, daraufhin die Urlaubsfreigabe rückgängig machen? Herzlichen Dank vorab, mala.

Hi!

Kann der AN , daraufhin die
Urlaubsfreigabe rückgängig machen?

Meinst Du jetzt den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber?

In beiden Fällen dürfte die Antwort in aller Regel „NEIN“ sein.

Denkbar wäre jedoch (da bin ich mir aber nur bedingt sicher), dass der AG einen bereits genehmigten Urlaub kürzen kann, weil der Anspruch nicht vorhanden ist.

Also: 20 Tage beantragt, geht aber Ende Mai, weshalb nur 5/12 des Jahresanspruchs über bleiben, was dann weniger als 20 Tage wären…

LG
guido

Hallo und danke für die schnelle Antwort.

Meinst Du jetzt den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber?

Oh, da ist mir ein Fehler unterlaufen. Natürlich meinte ich den Arbeitgeber. Also, was genau meint: kann er - in der Regel - nicht? und vorausgesetzt der Arbeitnehmer hat wohlweislich genau die Tage die ihm bis dato zustehen und nicht mehr beantragt. Danke! lg, mala

Hi!

Das wird im Zweifel nur ein Richter entscheiden können!

Der AG muss schon einen sehr triftigen Grund haben. Da der AN nach dem Antrag seine Kündigung abgegeben hat, kann es unter Umständen sein, dass der AG noch einen neuen Mitarbeiter von dem alten einarbeiten lassen muss, was evtl. als Begründung recihen könnte.

Evtl. aber auch nicht…

Dazu müsste man alle Fakten im Detail kennen, und die Laune eines Arbeitsrichters lässt sich vorher auch nicht bestimmen…

Auf keinen Fall sollte der Urlaub einfach angetreten werden. Lieber den schnellen Weg zum Arbeitsgericht gehen (vielleicht versuchen, das Zeugnis vorher zu bekommen) und sehen, was der Richter sagt.

LG
Guido

Hallo

Kann der AG, daraufhin die
Urlaubsfreigabe rückgängig machen?

Nein.

Gruß,
LeoLo

Nachfrage
Hi!

Nein.

Unter keinen Umständen?

Angenommen, es ist der einzige Mitarbeiter, der irgendeine Terminsache erledigen kann (die nach dem Urlaub datiert wäre).

Der AG hat den Urlaub genehmigt, da er davon ausging, anschließend kann der AN die Sache immer noch erledigen…
Wäre das kein _denkbarer_ Grund, den Urlaub zu streichen?

OK, es geht hier um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mir Resturlaub, aber ist da keine Ausnahme denkbar?

Fragende Grüße
Guido, der manchmal dankbar ist, dass die einfachen Konstellationen doch eher die Regel sind…

Hallo Guido.

Nein.

Unter keinen Umständen?

In echten(!) Notfällen. Einen Notfall sehe ich hier nicht. Die Einarbeitung des Nachfolgers ist ganz sicher keiner.

Angenommen, es ist der einzige Mitarbeiter, der irgendeine
Terminsache erledigen kann (die nach dem Urlaub datiert wäre).

Der AG hat den Urlaub genehmigt, da er davon ausging,
anschließend kann der AN die Sache immer noch erledigen…
Wäre das kein _denkbarer_ Grund, den Urlaub zu streichen?

Tja, schlechte Planung des AG würde ich sagen. :smile: Guido, es mag Ausnahmen bei Notfällen geben, aber hier(!) liegt keine vor.

Gruß,
LeoLo

Danke!
Hi!

Guido, es
mag Ausnahmen bei Notfällen geben, aber hier(!) liegt keine
vor.

OK! Aber dieses Mal habe ich ja direkt geschrieben, dass ich mir nicht ganz sicher bin :wink:

Danke!

LG
Guido

Ich habe zu danken
und zwar euch beiden! :smile:

Lieben Gruß,
mala