Hey @ all!
Also: Wer (als Lehrling) zu arbeiten anfängt hat ja bekanntlich eine 6-Monatige Urlaubssperre.
„(2) Auf Verlangen des Jugendlichen ist der Verbrauch des Urlaubes im Ausmaß von mindestens zwölf Werktagen für die Zeit zwischen 15. Juni und 15. September zu vereinbaren. (BGBl. Nr. 81/1983, Art. IV)“
§32 KJBG
Die Frage ist nun, darf/kann man das (rein hypothetisch) trotz der Urlaubssperre in Anspruch nehmen?
Danke im Vorraus ^-^