Urlaub und Schwangerschaft

Hallo liebe Experten!

Ich hoffe mal wieder auf eure hilfreiche Antworten.

Angenommen, eine Angestellte mit dem Jahresurlaub von 25 Tagen ist schwanger und der errechnete Entbindungstermin ist Anfang Oktober 2011. Der Urlaubsanspruch wurde laut § 17 MuSchG auf 23 Tage gerechnet, was auch so korret wäre.

Angenommen, es wurden zwei Urlaubsanträge gestellt für 8 Tage im April und 15 Tage im Juni/Juli. Der Chef verlangt jetzt von seiner Angestellten, dass sie Ihren kompletten Jahresurlaub ab Ende Juni nimmt. Begründung ist, dass gar kein Urlaub in der ersten Jahreshälfte gewährt wird (angebliche Saison).

Wie verhält sich das in diesem Fall, darf der Chef tatsächlich verlangen, dass seine Angestellte fast 5 Wochen Urlaub am Stück nehmen MUSS?

Die Angestellte hat bereits ein Kind welches in die KiTa geht und möchte den Urlaub natürlich während der Schließungszeiten der KiTa nehmen.

Gibt es irgendwelche §§ oder Urteile, die gegenteiliges belegen.

Auf Eure Antworten bin ich gespannt.

LG

Gibt es in dem Betrieb denn eine regelmäßige „Urlaubssperre“?

„Gibt es in dem Betrieb denn eine regelmäßige „Urlaubssperre“?“

Hallo, im Arbeitsvertrag ist keine Urlaubssperre geregelt. Mündlich wurde gesagt, dass Urlaub bitte ab Juli genommen werden soll.