Urlaub und Überstunden der Zeitarbeiter

Liebe/-r Experte/-in,
vielleicht können Sie mir weiterhelfen.

Meine Tochter arbeitet bei einer Zeitarbeitsfirma und ist schwanger.
Sie hat bis Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft in 3-Schicht gearbeitet.
Nachdem sie gesagt hatte, dass sie schwanger ist, sollte sie putzen.
Weil es ihr aber körperlich schon seit Anfang der Schwangerschaft schlecht ging, hat ihr Arzt ihr ein Beschäftigungsverbot ausgeschrieben.
Während der Krankheit hat sie eine Woche keine Krankschreibung gebracht weil in dieser Zeit mit der Firma in der sie arbeitete Urlaub vereinbart war.
Bei der Firma standen während der Woche wegen Umbau die Maschinen still.
Daraufhin hat ihre Zeitarbeitsfirma ihr eine Woche unbezahlten Urlaub verechnet obwohl sie noch Überstunden und auch Anspruch auf regulären Urlaub hatte.

Meine Frage nun ob das mit dem unbezahlten Urlaub zulässig ist obwohl sie noch Überstunden und Urlaubsanspruch hat?

Ich wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar.
Lg Sylvia

Hallo Sylvia,

ich hoffe, dass ich dein Problem korrekt verstanden habe, daher schreibe ich es nochmal auf:

Ihre Tochter hatte mit dem Kunden der Zeitarbeitsfirma 1 Woche Urlaub vereinbart (also das Unternehmen, in dem sie arbeiten geht) und hat daher keine Krankmeldung bei ihrem Arbeitgeber (der Zeitarbeitsfirma) eingereicht.

Falls meine Annahme korrekt sein sollte, kommt es darauf an, ob ihre Tochter einen Urlaubsantrag bei ihrem Arbeitgeber, der Zeitarbeitsfirma, gestellt hat. Hat sie das nicht getan, ist es noch nett, dass sie überhaupt unbezahlten Urlaub bekommen hat und keine Abmahnung.

Das Problem, was solchen Verwicklungen zugrunde liegt, ist das Dreiecksverhältnis von Leiher, Entleiher, Leiharbeitnehmer. Urlaub muss natürlich mit dem unternehmen, in dem ihre Tochter arbeitet, abgesprochen werden. Zusätzlich dazu MUSS ein Urlaubsantrag bei der Zeitarbeitsfirma gestellt werden. Denn die bezahlen und genehmigen das. Ist er nicht genehmigt, wird er auch nicht bezahlt.

Fall ein anderer Fall bei Ihrer Tochter vorliegt, können Sie mir gerne noch einmal schreiben.

Viele Grüße,

Paula

Hallo Sylvia,

ich bin kein Jurist, und darf deshalb keine REchtsauskunft geben.

Aus meiner gelebten Praxis und in Kenntnis des Tarifvertrages beim iGZ, ist das nach diesem Tarifvertrag rechtlich ok, ob es menschlich ok ist, ist eine andere Frage.

Wahrscheinlich ist das vorher nicht geklärt worden. Nach dem Tarifvertrag werden, wenn in einem Kundenbetreib Betriebsruhe (Urlaub) ist, die fehlenden Stunden vom Gleitzeitkonto abgebucht.

Einfach mit dem Personaldienstleister reden, normalerweise sollte das (noch)zu ändern sein.

(nur zur Ergänzung: als schwangere darf sie nicht mehr Schicht arbeiten - zumindest nicht länger als bis 20:00 Uhr täglich).

Alles Gute für die werdende Oma und natürlcih die anderen auch.

Leider ist die Anfrage in meiner e.mail Post untergegangen. Ich hoffe Ihr Problem hat sich erledigt, sonst noch einmal anfragen.