Urlaub ungewollt verlaengert

Hallo,

mal angenommen Person A ist fuer 3 Wochen nach Amerika in den Urlaub geflogen. Am Rueckreisetag faellt wegen Schneetreiben der Rueckflug aus.

Nun sitzt der jenige in Amerika muesste aber am naechsten Tag arbeiten.

Was nun?

  1. Was muss der betreffende tun, damit er so schnell wie moeglich nach DE kommt? Ist da die Kostenfrage uninteressant? Was ist zumutbar? Der Veranstalter (Fluggesellschaft)wuerde voraussichtlich nicht fuer die Kosten aufkommen, da hoehere Gewalt?

Oder ist das falsch? Welche Rechtsvorschrift gilt da eventuell fuer Amerikanische Fluggesellschaft? Oder was ist bei einer Europaeischen Fluggesellschaft?

  1. Muss der AN fuer die zu spaet gekommenen Tage mit einer Abmahnung oder gar Kuendigung rechnen? (E-Mail an AG, das Flieger ausgefallen ist, mal vorausgesetzt).

  2. Muessen fuer die zusaetzlichen Tage Urlaubstage angerechnet werden? Wenn man denn ueberhaupt noch welche hat?

Was koennte da alles noch passieren?

Danke fuer Eure Antworten

Euer Canadier

Hi!

  1. Muss der AN fuer die zu spaet gekommenen Tage mit einer
    Abmahnung oder gar Kuendigung rechnen? (E-Mail an AG, das
    Flieger ausgefallen ist, mal vorausgesetzt).

  2. Muessen fuer die zusaetzlichen Tage Urlaubstage angerechnet
    werden? Wenn man denn ueberhaupt noch welche hat?

Diese Fragen werden z.B. hier beantwortet:
http://www.welt.de/finanzen/article2817364/Droht-den…
Entsprechend „nein“ und „ja“. Wenn man keine Urlaubstage hat, kein Gehalt.

Gruß,
Andreas

Hi!

Diese Fragen werden z.B. hier beantwortet:
http://www.welt.de/finanzen/article2817364/Droht-den…

Es mag ja nett gemeint sein, aber der Artikel ist in seiner Pauschalität eigentlich nur eines: Falsch!

Sorry, aber das ist halt typisch Springer…

Entsprechend „nein“ und „ja“. Wenn man keine Urlaubstage hat,
kein Gehalt.

Wenn der AG einem Urlaub nicht zustimmt?

Gruß
Guido

Hi,

  1. Was muss der betreffende tun, damit er so schnell wie
    moeglich nach DE kommt?

Das, was objektiv zumutbar ist.

Ist da die Kostenfrage uninteressant?
Was ist zumutbar?

Es muss eine Interessenabwägung stattfinden - und diese ist individuell auf den Einzelfall abzustimmen.

Der Veranstalter (Fluggesellschaft)wuerde
voraussichtlich nicht fuer die Kosten aufkommen, da hoehere
Gewalt?

Keine Ahnung, da Reiserecht…

  1. Muss der AN fuer die zu spaet gekommenen Tage mit einer
    Abmahnung oder gar Kuendigung rechnen? (E-Mail an AG, das
    Flieger ausgefallen ist, mal vorausgesetzt).

Nein, allerdings wäre es nicht wirklich sinnbefreit, wenn der AN sich mehr als nur einmal kurz per Mail meldet…

  1. Muessen fuer die zusaetzlichen Tage Urlaubstage angerechnet
    werden? Wenn man denn ueberhaupt noch welche hat?

Urlaub muss beantragt und genehmigt werden.
Wenn der AG mitspielt, ist es ok, ansonsten wird aller Voraussicht nach (ich kenne die genauen Modalitäten bzgl. des 616 BGB in diesem Fall nicht) das Gehalt entsprechend gekürzt.

Gruß
Guido

Danke