Hallo liebe Gemeinde!
Ein Arbeitnehmer hat im Jahr 2005 sehr viele Überstunden gemacht und auch viele davon bereits abgefeiert (insgesamt knapp 10 Wochen!). Die restlichen Überstunden wurden zum 1.1.06 in (Rest-)Urlaubstage umgewandelt, die mit dem 31.3. verfallen sollen. Aus betrieblichen Gründen hat(te) der Arbeitnehmer aber keine Möglichkeit, noch die 35 (!!) Resturlaubstage abzufeiern.
Jetzt die Fragen:
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Ist diese Umwandlung Überstunden -> Resturlaub überhaupt rechtens?
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Kann der Arbeitnehmer eine Verlängerung über den 31.3. hinaus erwirken, wenn er beweisen kann, dass er den Urlaub nehmen wollte, er aber nicht genehmigt wurde?
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Oder kann der Arbeitnehmer sich den verfallenden Urlaub auszahlen lassen?
Ich hoffe, dass jemand Antworten hat!
Vielen Dank,
Daniel
Hallo Danielis,
Ist diese Umwandlung Überstunden -> Resturlaub überhaupt
rechtens?
Ich frage mich auf welcher vertraglichen/tarifvertraglichen Basis sowas beruhen sollte. Ansonsten kann man nicht mal eben so bestimmen, dass das Kind jetzt nen anderen Namen bekommt und nun statt rosa Strampler plötzlich nur noch hellblaue tragen darf.
Kann der Arbeitnehmer eine Verlängerung über den 31.3. hinaus
erwirken, wenn er beweisen kann, dass er den Urlaub nehmen
wollte, er aber nicht genehmigt wurde?
Solange mich hier keiner davon überzeugt, dass so eine Umwandlung möglich ist, geh ich gar nicht von Urlaub (und den dazugehörigen Bestimmungen) aus.
Oder kann der Arbeitnehmer sich den verfallenden Urlaub
auszahlen lassen?
Mit Urlaub ginge das während eines bestehenden Arbeitsverhältnis nicht (siehe meine Zweifel oberhalb) und bei Überstunden käme es auf die vertragliche/(tarifvertragliche?) Regelung dazu an.
MfG
Hallo,
lt. § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz verfällt der Urlaub wenn er nicht in den ersten drei Monaten des folgenden Kalendjahrs gewährt und genommen wird. Jedoch liegt es grundsätzlich im Ermessen der Firma den Urlaub auch weiterhin gelten zu lassen. Auf jeden Fall etwas schriftlich geben lassen!!!
Hier kannst du es genau nachlesen: http://www.gesetzesweb.de/BUrlG.html
Inwieweit die Umwandlung von Überstunden auf Urlaub statthaft ist, wäre mir neu. Wichtig wäre ob es einen Tarifvertrag gibt, dort dann unebdingt nochmal nachlesen, wahrscheinlich ist es dort entsprechend geregelt.
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