Urlaub versprochen...Pustekuchen

Hallo, kleines Problem.
Arbeitnehmerin A vertritt 3,5 Wochen Kollege D im Ladengeschäft der Firma da dieser in Urlaub ist. A arbeitet so jeden Tag statt bis 17:00 bis 19 Uhr sowie zusätzlich jeden Samstag.
Nachdem D aus dem Urlaub zurück gekommen und 1 Tag gearbeitet hat, ist er nun schon wiweder 2 Wochen krank geschrieben die nun auch wieder A im Ladengeschäft verbringt.
A sagt dann zum Chef das er an dem Samstag X nicht kann. Ist ja davon ausgegangen das D wieder da ist.
Der Arbeitgeber überredet A ob er den Samstag nicht doch kommen könnte.
A sagt zu und fragt ob er dann dafür 1 Woche Urlaub bekommen kann, da ihr Lebensgefährte da auch Urlaub hat (Lebengefährte darf nur diese 2 wochen nehmen, sonst ist urlaubssperre)
Chef genehmigt mündlich den Ulaub.
Als A dann den Urlabsantrag einreicht, genehmigt ihn der Arbeitnehmer nicht.
Darf der Arbeitnehmer so mit A umspringen ?
Dafür ist A ja an dem Samstag gekommen um dann 1 Woche frei zu bekommen…

Als A dann den Urlabsantrag einreicht, genehmigt ihn der
Arbeitnehmer nicht.
Darf der Arbeitnehmer so mit A umspringen ?
Dafür ist A ja an dem Samstag gekommen um dann 1 Woche frei zu
bekommen…

Sorry ich meinte hier „Arbeitgeber“

Hallo,

im Prinzip darf der AG so nicht mit dem AN umspringen, ABER…
… kann der AN beweisen, daß der Urlaub genehmigt wurde ???
Wenn nicht, dann dürfte auch nichts zu machen sein und der AN muß in Zukunft von vorneherein auf Schriftlichkeit von Absprachen/Zusagen bestehen.

&Tschüß

Wolfgang