Urlaub vor & nach der Geburt + Mutterschutz

Hallo,
wir haben einen Streitpunkt „Mutterschaft“.
Eine schwangere kaufm. Mitarbeiterin - Geburtsdatum 15. Mai 2016 - hat ja bekanntlich 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz. Sie hat 27 Tage Urlaub/Jahr.
Nun die Fragen:

  1. Wie werden die 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt hinsichtlich URLAUB behandelt? Normal wie Arbeitszeit oder… ?
  2. Wie wird die Elternzeit urlaubstechnisch berechnet?

Vorab „DANKE“ allen für Hinweise und Tipps.
MfG
Rene

Hallo,

-Während der Elternzeit wird kein Urlaubsanspruch erworben, für diese Zeit wird der Urlaub entsprechend anteilig gekürzt.
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html

Beatrix

und vor allem eines nicht vergessen:
Nur für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit kann der Urlaub anteilig gekürzt werden d.h. beginnt die Elternzeit am 2. eines Monats wird der Urlaub nicht um dieses Zwölftel gekürzt, das gleiche wenn sie am vorletzten Tag eines Monats endet.

Mal nach Mutterschutzgesetz und Elternzeitgesetz googeln. Die Gesetzestexte sind relativ verständlich geschrieben.

Krümel