Hallo Experten,
bin zwar nicht ganz sicher ob es das richtige Brett ist aber da müßt
ihr nun durch.
Ein AN hat auf der nach hause Fahrt einen unverschuldeten Unfall
(Schulter und Halsbreich stark geprellt).
Schuldfrage ist 100% klar und der AN wird aufgrund dieses Unfalls
krankgeschrieben.
Was nun wenn der AN in den kommenden Sommerferien seinen Urlaub
geplant hatte?
Der möglicherweise aufgesuchte Arzt sagt ein Urlaub ist nicht möglich
da er den AN nicht 2 Wochen gesund schreiben kann und danach wieder krank.
Die Berufsgenossenschaft zeigt sich auch nicht glücklich über die
Idee Urlaub zu machen, obwohl sie keinerlei Zahlungen leisten muß
(sie ist lediglich zuständig da Wegeunfall).
Da in diesem geschilderten Krankheitsfall der Urlaub sicher eher der
Genesung dient als dieser abträglich ist müßet es doch auch im
Interesse der Versicherung, AG und BG sein (Nehmen wir an ein
echter Erholungsurlaub mit eigenen Kindern).
Gibt es Möglichkeiten im beiderseitigen Einvernehmen AN/AG den Urlaub
dennoch anzutreten?
Hat die BG in diesem Fall überhaupt ein Mitspracherecht?
Welche Möglichkeiten hat der behandelnde Arzt überhaupt? Kann
er den Urlaub sozusagen genehmigen obwohl nicht klar ist, das der AN
danach sofort wieder Arbeitsfähig ist?
Irgendwelche anderen Ideen?
Danke und Gruß
Stefan