Urlaub während AUB

Hallo Experten,

bin zwar nicht ganz sicher ob es das richtige Brett ist aber da müßt
ihr nun durch.

Ein AN hat auf der nach hause Fahrt einen unverschuldeten Unfall
(Schulter und Halsbreich stark geprellt).
Schuldfrage ist 100% klar und der AN wird aufgrund dieses Unfalls
krankgeschrieben.
Was nun wenn der AN in den kommenden Sommerferien seinen Urlaub
geplant hatte?
Der möglicherweise aufgesuchte Arzt sagt ein Urlaub ist nicht möglich
da er den AN nicht 2 Wochen gesund schreiben kann und danach wieder krank.
Die Berufsgenossenschaft zeigt sich auch nicht glücklich über die
Idee Urlaub zu machen, obwohl sie keinerlei Zahlungen leisten muß
(sie ist lediglich zuständig da Wegeunfall).

Da in diesem geschilderten Krankheitsfall der Urlaub sicher eher der
Genesung dient als dieser abträglich ist müßet es doch auch im
Interesse der Versicherung, AG und BG sein (Nehmen wir an ein
echter Erholungsurlaub mit eigenen Kindern).

Gibt es Möglichkeiten im beiderseitigen Einvernehmen AN/AG den Urlaub
dennoch anzutreten?
Hat die BG in diesem Fall überhaupt ein Mitspracherecht?
Welche Möglichkeiten hat der behandelnde Arzt überhaupt? Kann
er den Urlaub sozusagen genehmigen obwohl nicht klar ist, das der AN
danach sofort wieder Arbeitsfähig ist?
Irgendwelche anderen Ideen?

Danke und Gruß
Stefan

Hallo

Der Arzt sollte lediglich die Aussage machen, daß der Urlaub der Gesundung förderlich ist. Am Interessantesten ist m.E. am ehesten die Frage, was die Krankenkasse dazu sagt (insbesondere, wenn es ins Ausland geht).

Gruß,
LeoLo

Morgen LeoLo,

danke schon mal für deine Antwort.

Am Interessantesten ist m.E. am
ehesten die Frage, was die Krankenkasse dazu sagt
(insbesondere, wenn es ins Ausland geht).

Ich verstehe nicht was die Krankenkasse damit zu tun hat, sie streckt
die Kosten wohl sicherlich vor, da es aber ein unverschuldeter
Unfall war, zahlt letztendlich doch die Haftpflicht des Anderen?

Wer ist bei dem geschilderten Fall eigentlich in der Lage eine
Entscheidung zu treffen?
Zur Auswahl ständen da ja Arzt, BG, Haftpflicht des Unfallgegners,
AG und die Krankenkasse.

Gruß
Stefan