Angenommen ein Arbeitnehmer N verletzt sich am Do, den 20.11. an der Hand und wird vom Arzt daraufhin bis zum 30.11. krankgeschrieben (Verletzung mußte genäht werden, N kann aufgrund der Verletzung seine Arbeit auf keinen Fall verrichten).
Der Arbeitgeber G drängt N am 21.11., in der Zeit vom Mo, den 24.11. bis Fr, den 28.11. Urlaub zu nehmen, obwohl N noch arbeitsunfähig und krankgeschrieben ist.
N läßt sich einschüchtern und geht darauf ein, bittet den Arzt A, N nur bis 21.11. krankzuschreiben (d.h. vom 24.11. bis 28.11. als gesund zu betrachten) und dann wieder ab Mo,1.12. krankzuschreiben (da ja N unverändert arbeitsunfähig ist). N meldet auch der Krankenversicherung, dass vom 24.11. bis 28.11 Urlaub genommen wurde.
Was kann man im nachhinein tun, um diese Vereinbarung wieder rückgängig zu machen? Kann es da evtl. Probleme mit der Krankenkasse geben? N hat es sich inzwischen anders überlegt und möchte die Zeit vom 24.11. bis 28.11. nicht mehr als Urlaub gelten lassen, da N ja arbeitsunfähig war. Hat in diesem Fall evtl. der Arzt unverantwortlich gehandelt?
Es ist zu berücksichtigen, dass N zu diesem Schritt mit der Urlaubsregelung von G regelrecht genötigt und mit Nachdruck dazu gedrängt wurde.
Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
Ich bin der Meinung, dass diese Urlaubsregelung (Unterbrechung der Krankheitszeit, obwohl Arbeitsunfähigkeit weiterbestand) gegen das Sozialgesetzbuch verstößt), bin mir aber nicht sicher.
Hallo,
N sollte die Sache auf sich beruhen lassen, da er wahrscheinlich keine realistische Chance hat, die evtl. Nötigung beweisen zu können.
N sollte sich für die Zukunft merken, daß er während AU erst mal außer der Krankmeldung und der Zusendung der Bescheinigung keinerlei Verpflichtungen ggü. seinem AG hat, schon gar nicht dahingehend, irgendwelche seltsamen Gespräche mit dem Ergebnis noch seltsamerer „Vereinbarungen“ zu führen.
Der Arzt kann nicht belangt werden, solange AU vorlag und N einen ausdrücklichen Wunsch wg. Urlaubs geäußert hat.
Ein Verstoß gegen irgendwelche Regelungen des SGB ist auch nicht ansatzweise zu erkennen.
N hat schlicht und einfach Sch… gebaut und muß halt jetzt die Konsequenzen für sein Handeln tragen.
&Tschüß
Wolfgang
Vielen Dank für die Antwort.
Ich denke auch, dass N sehr ungeschickt war. Er hat sich überrumpeln lassen und die Konsequenzen nicht richtig bedacht.
Würde es etwas bringen, wenn N den Arzt A bittet, dessen Gesundschreibung für die Zeit vom 24.11. bis 28.11. (Urlaub) zu revidieren und sein neues Attest nicht am 1.12., sondern am 22.11. beginnen zu lassen. Eine Mitteilung an die Krankenkasse könnte beinhalten, dass A sich geirrt habe mit dem Hinweis, dass die AU nicht unterbrochen wurde.
N könnte dann dem Arbeitgeber G mitteilen, dass er sich zwischenzeitlich über das Bundesurlaubsgesetz informiert habe und mit der Urlaubsregelung nicht einverstanden ist, dann wäre wieder alles paletti.
Wäre das eine denkbar Lösung?
Hallo,
zumindest für den Arzt wäre das wohl keine denkbare Lösung, da er sehr eng begrenzte Optionen für die Rückdatierung von AU-Bescheinigungen hat. Der Arzt hätte dann wohl auch sehr großen Erklärungsbedarf ggü. der KK.
Deswegen gilt m. E. weiterhin, die Angelegenheit unter „gemachte Erfahrungen“ mental abzuheften.
&Tschüß
Wolfgang
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