Urlaub während der Krankschreibung?

Kann die Krankenkasse die Krankengeldzahlung aussetzen, wenn man bereits seit einem Jahr krankgeschrieben ist. Der Arzt hat den Urlaub ins Ausland genehmigt und auch befürwortet. Begründung der Kasse im Ausland wäre eine Erreichbarkeit nicht gewährleistet Jetzt hat eine Bekannte erzählt ihre Krankenkasse zahlt das Krankengeld während des Urlaubs weiter.

Gibt es hierfür Richtlinien an die sich die Krankenkasse halten muss oder kann das jede Krankenkasse frei entscheiden???
Für Antworten mit gesetzlichen Verweisen wären super.

hallo,

daß der Auslandsurlaub während KG-Bezug von der KK ausdrücklich genehmigt werden muß, resultiert aus § 16 Abs. 4 SGB V:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html
Es gibt dazu keine einheitlichen Richtlinien, aber bei ärztlicher Befürwortung reduziert sich der Ermessensspielraum der KK deutlich. Eine „Erreichbarkeit“ sollte im Zeitalter von Handys kein Grund sein, sofern nicht aus medizinischen Gründen eine Anwesenheit vor Ort kurzfristig erforderlich sein könnte.
Ohne Genehmigung der KK gibt es kein KG und auch keinen Versicherungsschutz der KK im Ausland.

Die Frage wäre aber im Versicherungsbrett besser aufgehoben gewesen.

&Tschüß
Wolfgang