Urlaub während der Schulferien

Hallo miteinander,

angenommen, zwei Kollegen, beide haben schulpflichtige Kinder, sind für eine Maschine verantwortlich (Software usw.), und müssen sich daher urlaubsmäßig absprechen. Es gibt sonst keinen in dem Großbetrieb, der die Maschine so gut kennt *grmpf*.

Die Arbeitszeiten sind sehr ungewöhnlich, tagsüber und nachts nach einem komplizierten Plan, und jedes 2. Wochenende, also ziemlich familienfeindlich. Das weiß aber natürlich jeder vorher, und es soll nur eine Info am Rande sein.

Angenommen, Kollege A hat in den Sommerferien 3 Wochen Urlaub eingereicht (weil er aus Gründen, die keine Rolle spielen, schon früh sein Ferienhaus bucht) und genehmigt bekommen, so wie seit vielen Jahren. Nun fällt Kollege B ein, dass er auch in genau diesen 3 Wochen Urlaub machen möchte. Kollege B weiß aber seit 7 Jahren, dass Kollege A zu dieser Zeit Urlaub macht und hatte bisher nichts dagegen, er wußte auch, dass für 2008 diese Zeit geplant war und hatte keine Einwände.

Kollege B nimmt daraufhin aus Wut die anderen 3 Wochen der Sommerferien für sich in Anspruch, die Pfingstferien (2 Wochen - ist ja noch okay), aber auch die Osterferien (2 Wochen) und die Faschingsferien (1 Woche - bewegliche Ferientage). Das bedeutet für Kollege A, dass er das ganze Jahr über keine gemeinsamen Ferien mehr mit seiner Familie hat, sondern immer nur zu Schulzeiten der Kinder daheim ist, und da ja auch jedes 2. Wochenende „fehlt“. Wie die berufstätige Ehefrau das dann schaffen soll, steht sowieso nicht zur Debatte :-/

Kollege B hat also im Kalenderjahr insgesamt 8 Wochen während der Schulferien frei (das geht, weil Nachtschicht = 7 Tage/Woche, Tagschicht 3 Tage/Woche), Kollege A nur 3 Wochen.

Muss Kollege B wenigstens einen Teil seines Urlaubs verschieben, oder hat Kollege A einfach Pech gehabt ? Kollege A ist leider sehr gutmütig, Kollege B steht unter dem Druck seiner Frau, die darauf pocht, dass sie zwei Kinder hat und nicht so belastbar ist wie Frau A. mit drei Kindern :-/

Danke für Input !

Grüße,
Insel

Hallo,
Kollege A hat wohl einfach Pech gehabt.
Warum hat Kollege A nicht bereits im Zusammenhang mit den erwähnten 3 Wochen Sommerferien die restliche Urlaubsplanung gemacht? Damit kann suggeriert werden, dass die anderen Zeiten egal wären.

Kollege A könnte evtl.

  • mit seinem Kollegen B versuchen zu sprechen, dass dieser von seinen Zeiten welche „abgibt“ oder
  • den Vorgesetzten zu beeinflussen, dass die Urlaubsgenehmigung zu seinen Gunsten geändert wird.
    Eine rechtliche Handhabe besteht meiner Meinung nach nicht.

Ich kenne das geschilderte Problem des „2-Mann-Schicht-Systems“, zum Glück können wir hier alle miteinander reden und tun das auch vor der Genehmigung :wink:

Beatrix

Hi!

Muss Kollege B wenigstens einen Teil seines Urlaubs
verschieben, oder hat Kollege A einfach Pech gehabt ?

Ist der Urlaub bereits genehmigt?
Wenn ja, warum?
Was sagt der Betriebsrat dazu?

Klar ist in diesem fiktiven Fall: Wenn A sich nicht wehrt, wird B seinen Urlaub so in Anspruch nehmen können.

LG
Guido

Hi!

Ich verstehe das Problem nicht.

Wo ist hier der Vorgesetzte?

Ich persönlich(!) meine, dass es

1.) inakzeptabel von A ist, auf irgendwelche Gewohnheitsrechte zu pochen

und

2.) inakzeptabel von B ist, alle übrigen attraktiven Termine zu besetzen

und

3.) inakzeptabel seitens des Arbeitgebers / Vorgesetzten der beiden ist, hierzu keine Regelung im Vorfeld gefunden zu haben. Irgendwer muss ja den Urlaub genehmigt haben.

A und B sollten einen Termin beim Chef machen und die Geschichte gütlich lösen.
Sonst ist im nächsten Jahr eben A schneller und macht alle Ferien klar.
Ob B nun wirklich darauf pochen sollte, dass der Urlaub so bereits genehmigt ist, möchte ich anzweifeln.

Gibt es keine Einigung, würde ich als Vorgesetzter die Schulferien jeweils mittig teilen und den Urlaub per „ordre de muffti“ vorgeben. Privatfehden, ausgetragen über die offenbar sehr selbständig von den Mitarbeitern durchführbare Urlaubsregelung im Unternehmen würde ich keinesfalls dulden.

Gruß,
M.

P.S.: was die Ehefrauen bzgl. der Belastbarkeit der jeweils anderen Ehefrau denken, ist unerheblich und interessiert normalerweise keinen Arbeitgeber.