Hallo miteinander,
angenommen, zwei Kollegen, beide haben schulpflichtige Kinder, sind für eine Maschine verantwortlich (Software usw.), und müssen sich daher urlaubsmäßig absprechen. Es gibt sonst keinen in dem Großbetrieb, der die Maschine so gut kennt *grmpf*.
Die Arbeitszeiten sind sehr ungewöhnlich, tagsüber und nachts nach einem komplizierten Plan, und jedes 2. Wochenende, also ziemlich familienfeindlich. Das weiß aber natürlich jeder vorher, und es soll nur eine Info am Rande sein.
Angenommen, Kollege A hat in den Sommerferien 3 Wochen Urlaub eingereicht (weil er aus Gründen, die keine Rolle spielen, schon früh sein Ferienhaus bucht) und genehmigt bekommen, so wie seit vielen Jahren. Nun fällt Kollege B ein, dass er auch in genau diesen 3 Wochen Urlaub machen möchte. Kollege B weiß aber seit 7 Jahren, dass Kollege A zu dieser Zeit Urlaub macht und hatte bisher nichts dagegen, er wußte auch, dass für 2008 diese Zeit geplant war und hatte keine Einwände.
Kollege B nimmt daraufhin aus Wut die anderen 3 Wochen der Sommerferien für sich in Anspruch, die Pfingstferien (2 Wochen - ist ja noch okay), aber auch die Osterferien (2 Wochen) und die Faschingsferien (1 Woche - bewegliche Ferientage). Das bedeutet für Kollege A, dass er das ganze Jahr über keine gemeinsamen Ferien mehr mit seiner Familie hat, sondern immer nur zu Schulzeiten der Kinder daheim ist, und da ja auch jedes 2. Wochenende „fehlt“. Wie die berufstätige Ehefrau das dann schaffen soll, steht sowieso nicht zur Debatte :-/
Kollege B hat also im Kalenderjahr insgesamt 8 Wochen während der Schulferien frei (das geht, weil Nachtschicht = 7 Tage/Woche, Tagschicht 3 Tage/Woche), Kollege A nur 3 Wochen.
Muss Kollege B wenigstens einen Teil seines Urlaubs verschieben, oder hat Kollege A einfach Pech gehabt ? Kollege A ist leider sehr gutmütig, Kollege B steht unter dem Druck seiner Frau, die darauf pocht, dass sie zwei Kinder hat und nicht so belastbar ist wie Frau A. mit drei Kindern :-/
Danke für Input !
Grüße,
Insel
