Heißt das etwas, wenn jemand schwanger ist, wird der
Urlaubsanspruch bis zum voraussichtlichen Ende des
Mutterschutzes berechnet
Wieso voraussichtliches Ende? So unklar ist doch das Ende nicht http://bundesrecht.juris.de/muschg/__6.html
(1/12 Regelung), dieses auch
Jahresübergreifend?!,
Kommt drauf an, ob die Schwangere schon Urlaub hatte bis zum Jahresende. Wenn nicht, der volle Urlaub. Dann fängt ein neues Jahr an und da werden es wohl nur Zwölftel vom Urlaub. Wenn der Mutterschutz schon im alten Jahr begonnen hat.
und diese Tage kann man dann bereits vor
dem Mutterschutz abbummeln?
Ähm nö, der Anspruch der noch während des Mutterschutzes entsteht, kann nicht vorher genommen werden.
Und nimmt sie den Urlaub dann
nicht, und danach evtl. noch Elternzeit, kann man alles im
Anschluss dranhängen?
Wo steht da was von „dranhängen“? „hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.“ Gewähren setzt (genau wie bei anderer Urlaubsnahme) ein beantragen voraus. Die AN kann den Urlaub also nur dranhängen, wenn das vom AG genehmigt wurde.
Wie will denn da ein Arbeitgeber planen?
Wo ist das Problem? Der AG weiß doch, wie viel Urlaub der AN noch zustehen.
Bzw. dieses auch berechnen, da Termine ja nie genau auf den
Tag feststehen.
Na der Geburtstermin ist ja wohl klar (spätestens, wenn das Kind geboren wurde
. Und die AN muss ja auch die Elternzeit beantragen. Dafür gibts auch ne Frist.