Urlaub während des Mutterschutzes

Hallo zusammen,

es wurde vielfach diskutiert und leider nicht genau geklärt. Klar ist, das Frauen, welche in den Mutterschutz gehen, ein Anrecht auf Resturlaub haben, aber was ist, wenn der Mutterschutz zum Ende des Jahres beginnt, die Frau also in das nächste Jahr kommt und nach dem Mutterschutz in die Elternzeit wechselt. Bekommt die werdende Mutter dann für den Mutterschutz im neuen Jahr anteiligen Urlaub oder sogar für die Elternzeit, oder aber bekommt man überhaupt keinen Urlaub.

Also hierzu ist keine klare Aussage getroffen worden. Oder aber doch und ich habe es übersehen ?

Grüße
Christian

Hallo zusammen,

Also hierzu ist keine klare Aussage getroffen worden.

Was ist denn da unklar? Das Gesetz ist es jedenfalls nicht.

„Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten.“
http://bundesrecht.juris.de/muschg/__17.html

_"(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.

(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren."_

http://bundesrecht.juris.de/beeg/__17.html

MfG

jetzt bin ich etwas durcheinander. Diese Gesetzestexte machen mich noch kirre.

Heißt das etwas, wenn jemand schwanger ist, wird der Urlaubsanspruch bis zum voraussichtlichen Ende des Mutterschutzes berechnet (1/12 Regelung), dieses auch Jahresübergreifend?!, und diese Tage kann man dann bereits vor dem Mutterschutz abbummeln?? Und nimmt sie den Urlaub dann nicht, und danach evtl. noch Elternzeit, kann man alles im Anschluss dranhängen? Wie will denn da ein Arbeitgeber planen? Bzw. dieses auch berechnen, da Termine ja nie genau auf den Tag feststehen.

Grüße

Heißt das etwas, wenn jemand schwanger ist, wird der
Urlaubsanspruch bis zum voraussichtlichen Ende des
Mutterschutzes berechnet

Wieso voraussichtliches Ende? So unklar ist doch das Ende nicht http://bundesrecht.juris.de/muschg/__6.html

(1/12 Regelung), dieses auch
Jahresübergreifend?!,

Kommt drauf an, ob die Schwangere schon Urlaub hatte bis zum Jahresende. Wenn nicht, der volle Urlaub. Dann fängt ein neues Jahr an und da werden es wohl nur Zwölftel vom Urlaub. Wenn der Mutterschutz schon im alten Jahr begonnen hat.

und diese Tage kann man dann bereits vor
dem Mutterschutz abbummeln?

Ähm nö, der Anspruch der noch während des Mutterschutzes entsteht, kann nicht vorher genommen werden.

Und nimmt sie den Urlaub dann
nicht, und danach evtl. noch Elternzeit, kann man alles im
Anschluss dranhängen?

Wo steht da was von „dranhängen“? „hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.“ Gewähren setzt (genau wie bei anderer Urlaubsnahme) ein beantragen voraus. Die AN kann den Urlaub also nur dranhängen, wenn das vom AG genehmigt wurde.

Wie will denn da ein Arbeitgeber planen?

Wo ist das Problem? Der AG weiß doch, wie viel Urlaub der AN noch zustehen.

Bzw. dieses auch berechnen, da Termine ja nie genau auf den
Tag feststehen.

Na der Geburtstermin ist ja wohl klar (spätestens, wenn das Kind geboren wurde :wink:. Und die AN muss ja auch die Elternzeit beantragen. Dafür gibts auch ne Frist.