… Beschäftigungsverbotes
Hallo,
ich bin in der 31. Woche schwanger und seit zwei Wochen im partiellen Beschäftigungsverbot (50 %, d.h. für 4 Stunden pro Tag). Ich habe noch ein paar Tage Resturlaub und würde diese gerne vor der Mutterschutzzeit nehmen. Ich weiß allerdings nicht, ob ich jetzt immer einen halben Tag Urlaub nehmen kann, weil ich ja die restlichen 4 Stunden schon „krankgeschrieben“ bin oder muß ich trotzdem einen vollen Urlaubstag nehmen? Ich hoffe, jemand kann mir diese Frage beantworten. Im Mutterschutzgesetz habe ich dazu nichts finden können.
Hallo,
ich weiß es nicht genau, aber ich denke mal, ein Tag ist ein Tag. Frag dazu am besten mal den Betriebsrat oder direkt die Personalabteilung in deiner Firma. Da brauchst du auch keine Angst haben, denn es steht dir ja zu.
Hallo, dazu kann ich leider nichts sagen.
Alles Gute, Stefanie
Hallo Nine,
mit demBeschäftigungsverbot kenn ich mich leider gar nicht aus, ich hoffe dir kann jemand Anderer weiterhelfen.
Viele Grüße
beate
Hallo,
tut mir leid, da kann ich Dir auch nicht weiterhelfen.
Hatte zwar auch Arbeitsverbot während der letzten Monate, aber komplett.
Drücke die Daumen, dass Dir irgendwer weiterhelfen kann.
Viele Grüße
Steff
Hallo,
bei halber Tätigkeit hast Du auch nur halben Urlaubsanspruch, also ganze Tage. So ist das auch bei Teilzeittätigkeit geregelt. Wird bei Schwangerschaft nicht anders sein, denke ich. Bin aber keine Juristin.
Beste Grüße
Lea
Am besten mal in deiner Personalabteilung nachfragen. Ich würde sagen, Arbeitstag ist Arbeitstag und wenn du bspw. 25 Arbeitstage pro Jahr Erholungsurlaub hast ist dies unabhängig davon, ob Du nur teilweise arbeitest. Etwas anderes wäre es, wenn du ein komplettes Beschäftigungsverbot hättest.
Da kenneich mich leider nicht aus…
Tut mir leid…
Tut mir leid, da kann ich dir leider nicht helfen. Hast du mal deinen Arbeitgeber gefragt?
LG
Schmunzl
Da kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen…sorry
Hallo,
Ich hatte die probleme mit der arbeit nicht aber ich könnte dir raten mal mit deinem chef zu sprechen!
Denn der müsste es ja wissen!
LG Michi
kann ich dir nicht helfen, aber ich denke das ein arbeitstag ja 8 stunden hat und dein chef dir somit pro arbeitstag mit beschäftigungsverbot nur einen halben urlaubstag anrechnen darf. ich bin mir nicht hundert pro sicher aber ziemlich sicher!