wenn der Arzt den Urlaub erlaubt, wieso nicht?
Ich würde mir das vom Arzt schriftlich geben lassen.
Der Beamte muß auch seiner personalverwaltenden Stelle Bescheid geben, daß er derzeit nicht erreichbar ist.
Einen Termin beim Amtsarzt würde ich aber keinesfalls deswegen verlegen lassen, höchstens vorverlegen.
Sowohl Dienstherr als auch Amtsarzt können da sehr allergisch darauf reagieren, das würde ich persönlich nicht riskieren.
Man könnte nämlich auf die Idee kommen, daß jemand, der Reisestrapazen auf sich nehmen kann, auch einen Arbeitsversuch starten kann…
wenn der Arzt den Urlaub erlaubt, wieso nicht?
Ich würde mir das vom Arzt schriftlich geben lassen.
Der Beamte muß auch seiner personalverwaltenden Stelle
Bescheid geben, daß er derzeit nicht erreichbar ist.
Einen Termin beim Amtsarzt würde ich aber keinesfalls deswegen
verlegen lassen, höchstens vorverlegen.
Sowohl Dienstherr als auch Amtsarzt können da sehr
allergisch darauf reagieren, das würde ich persönlich
nicht riskieren.
Bis hierhin war es OK.
Man könnte nämlich auf die Idee kommen, daß jemand, der
Reisestrapazen auf sich nehmen kann, auch einen Arbeitsversuch
starten kann…
Und das war, sorry, Quatsch. Erstens verreist man heutzutage i.a. nicht mehr mit der Postkutsche über Stock und Stein, und zweitens darf man auch während einer Arbeitsunfähigkeit all das unternehmen, was die Genesung nicht verzögert. Also, mit Lungenentzündung beim Offeneeierkonzert abhotten ist eher nicht drin, mit gebrochenem Ohr in einer Einbahnstraße gegen die Fahrtrichtung rauchen dagegen schon.
Kann dieser Jemand ein paar Tage in Urlaub fahren, wenn es der
Krankheit eher gut tut?
Wenn der Arzt seine Einwilligung gibt, sollte das möglich sein.
Muss sich irgendwo abgemeldet werden?
Außerdem sollte man das bei Krankengeldbezug auch mit der Krankenkasse absprechen, ärztliches Attest mitnehmen.
Kann ein möglicher Untersuchungstermin beim Versorgungsamt
umgelegt werden, wenn er zufällig in diese Urlaubstage fallen
sollte?
Das Versorgungsamt hält sich für päpstlicher als der Papst, da wäre ich vorsichtig. Die legen das dann gern so aus, als wäre man gar nicht krank, womit sie dann alle, auch berechtigte Ansprüche wegfegen könnten. Ich würde jemanden bitten dort anzurufen und sich zu erkundigen, ohne den Namen des Betroffenen zu nennen. Und bevor ich wegfahre, würde ich mir vom Versorgungsamt deren schriftliches Einverständnis geben lassen, damit es später nicht zu Mißverständnissen kommen kann.
mag schon sein, aber 12 Stunden im Flieger ist auch nicht ohne…
Im Ursprungsposting gibt es ja zuwenig Hinweise, wohin die Reise gehen sollte und wie weit das Überprüfungsverfahren schon ist.
Bis man heutzutage mit Teil-Dienstfähigkeit und den immer umfangreicheren Umsetzungsmöglichkeiten pensioniert wird, muß man schon den Kopf unter dem Arm tragen.
Und das sollte man dem Amtsarzt schon deutlich machen können…