Urlaub während Probezeit - ja oder nein!?!?

Hallo zusammen,

darf man als Berufsanfänger (kein Azubi) während der 6 monatigen Probezeit seinen anteiligen Jahresurlaub nehmen?

Wie verhält es sich mit einem Angestellten im öffentlichen Dienst (nicht verbeamtet), wenn der Haustarifvertrag keinen Urlaub während der Probezeit vorsieht, der Chef keinen genehmigen will und die Personalchefin den anteiligen Urlaub nach Jahreswechsel einfach verfallen lassen will???

Vielen Dank für eure Antworten!

Hallo Saphira876,

darf man als Berufsanfänger (kein Azubi) während der 6 monatigen Probezeit seinen anteiligen Jahresurlaub nehmen?

In Absprache mit dem Arbeitgeber darf man das. Ohne Absprache (also eigenmächtig) oder sogar gegen den Ausdrücklichen Willen des Arbeitgebers darf man das nicht. Grundsätzlich muss aber bis zum Jahresende der zustehende Urlaub bewilligt werden. Sollte dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, kann der Resturlaub bis zum 31.03 des Folgejahres noch genommen werden, danach verfällt der Anspruch.

Wie verhält es sich mit einem Angestellten im öffentlichen Dienst (nicht verbeamtet), wenn der Haustarifvertrag keinen Urlaub während der Probezeit vorsieht, der Chef keinen genehmigen will

Dann muss man sich dem fügen, sollte sich aber bestätigen lassen dass der Urlaub bis zum Jahresende von Seiten des Arbeitgebers nicht genehmigt wird.

und die Personalchefin den anteiligen Urlaub nach Jahreswechsel einfach verfallen lassen will???

Dazu wäre die Personalchefin nicht berechtigt. Urlaub der aus betrieblichen Gründen nicht im laufenden Jahr genommen werden konnte, muss im Folgejahr bis zum 31.03. bewilligt werden.

Siehe hier(besonders Punkt 3): http://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html

Aber bei allem was man in dieser Hinsicht unternimmt, sollte man persönlich abschätzen wie wichtig einem die Arbeitsstelle ist. Dabei sollte man nicht vergessen dass während der Probezeit Kündigungen mit relativ kurzer Kündigungsfrist auch ohne Begründung möglich sind. Dies gilt natürlich nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber braucht während der Probezeit eine Kündigung nicht zu begründen.

Gruß
N.N

Hallo,

was ist der Haustarif?

Im TVöD kann ich nichts davon lesen, dass während der Probezeit (Wartezeit) kein Urlaub gewährt werden kann.

http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/inf…

Nach dem BUrlG reicht es, wenn der AN den Teilurlaubsanspruch noch im gleichen Kalenderjahr geltend macht oder die Übertragung beantragt. Den Antrag und seine Ablehnung sollte der AN nachweisen können.

http://www.stellenanzeigen.de/artikel/2004/7/5/Ueber…

VG
EK