Urlaub während Probezeit?

Hallo!

Eine Person beginnt zum 1.4. ein neues Arbeitsverhältnis. Befristet ist dieser Vertrag bis 31.10., also 7 Monate, davon ist sie 6 Monate in der Probezeit.
Darf diese Person nun nur im Oktober Urlaub nehmen? Normal heißt es ja, während der Probezeit kein Urlaub.
Im Vertrag sind 30 Tage pro Jahr als Urlaub festgelegt, für die 7 Monate dementsprechend anteilig. Allerdings steht da nix von Urlaub ja oder nein in der Probezeit. Was gilt dann?

Hallo!

Auch Hallo

Eine Person beginnt zum 1.4. ein neues Arbeitsverhältnis.
Befristet ist dieser Vertrag bis 31.10., also 7 Monate, davon
ist sie 6 Monate in der Probezeit.
Darf diese Person nun nur im Oktober Urlaub nehmen? Normal
heißt es ja, während der Probezeit kein Urlaub.

Eine der anscheinend unausrottbaren Legenden des Arbeitsrechts. Wo steht das ? Jedenfalls weder im BGB noch im BUrlG

Im Vertrag sind 30 Tage pro Jahr als Urlaub festgelegt, für
die 7 Monate dementsprechend anteilig. Allerdings steht da nix
von Urlaub ja oder nein in der Probezeit. Was gilt dann?

Bis zum Ablauf der ersten 6 Monate kann der bis dahin erworbene jeweilige Teilurlaub genommen werden. Es können also durchaus im Juni 2/12 von 30 Tagen - also 5 Tage - Urlaub beantragt werden, da ja dann bereits für 2 Monate Urlaubsanspruch erworben wurde.

&Tschüß

Wolfgang

Darf diese Person nun nur im Oktober Urlaub nehmen? Normal
heißt es ja, während der Probezeit kein Urlaub.

Eine der anscheinend unausrottbaren Legenden des
Arbeitsrechts. Wo steht das ? Jedenfalls weder im BGB noch im
BUrlG

Hallo Wolfgang,

im BGB und BUrlG nicht, aber immerhin 40 Jahre höchstrichterliche Rechtsprechung.

BAG 5. Senat, Urteil vom 10.03.1966 - 5 AZR 498/65, 2. Instanz: LAG Düsseldorf:

Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 lit. b BUrlG gelangen im Regelfalle in dem Zeitpunkt zur Entstehung, in dem aus Inhalt oder Verlauf des Arbeitsverhältnisses offenbar wird, daß die Wartezeit nicht erreicht werden und damit der volle Urlaubsanspruch nicht entstehen kann.

Es ist strittig, ob der Teilurlaubsanspruch wie das BAG meint gar nicht erst entsteht oder mit jedem Monat entsteht, aber noch nicht fällig ist und ergo auch dann nicht genommen werden kann.

Das ist aber wohl eher akademischer Natur, denn welcher Ansicht auch immer man folgt, muss in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses einem Urlaubswunsch nicht entsprochen werden, es sei denn, das Arbeitsverhältnis ist auf unter 6 Monate befristet oder das Ende vor dem 6. Monat absehbar, denn dann steht fest, dass der Vollurlaub nie entsteht.

Viele Grüße
EK