Durch die Namensänderung und Firmenchef wechsel, die Firma will nur die erbrachten Stunden zahlen (obwohl ein Vertrag mit 120 Stunden besteht) und sie wollen den Urlaub von 13 tagen mit verrechnen.
Dürfen Sie das einfach?
Muss der Urlaub nicht separat abgerechnet werden?
urlaub weg weil zu wenig stunde?
Durch eine Namens Änderung der Firma solle ein Vertrag null und nichtig gemacht werden und zwar:
eine Firma ändert den Namen, weil der eine teil den anderen mit aufgekauft hat.
der Arbeitnehmer soll die Konsequenzen ziehen und auf einmal nur mit den geleisteten Stunden ausbezahlt werden. Obwohl ein derzeitiger Arbeitsvertrag von 120 Stunden besteht
nun soll auch der Urlaub mit ausbezahlt werden von 13 tagen mit a 6 Stunden
dürfen sie einfach ohne Absprache mit dem Arbeitnehmer den sogenannten Vertrag kürzen und nur die Erbrachte Leistung zahlen?
und dürfen sie die erbrachte Leistung mit den Urlaubsbetrag zusammen auf eine Abrechnung Abrechnen???
urlaub weg weil zu wenig stunden?
Durch eine Namens Änderung der Firma solle ein Vertrag null und nichtig gemacht werden und zwar:
eine Firma ändert den Namen, weil der eine teil den anderen mit aufgekauft hat.
der Arbeitnehmer soll die Konsequenzen ziehen und auf einmal nur mit den geleisteten Stunden ausbezahlt werden. Obwohl ein derzeitiger Arbeitsvertrag von 120 Stunden besteht
nun soll auch der Urlaub mit ausbezahlt werden von 13 tagen mit a 6 Stunden
dürfen sie einfach ohne Absprache mit dem Arbeitnehmer den sogenannten Vertrag kürzen und nur die Erbrachte Leistung zahlen?
und dürfen sie die erbrachte Leistung mit den Urlaubsbetrag zusammen auf eine Abrechnung Abrechnen???
Hallo
Durch eine Namens Änderung der Firma solle ein Vertrag null
und nichtig gemacht werden und zwar:
eine Firma ändert den Namen, weil der eine teil den anderen
mit aufgekauft hat.
Die übernehmende Firma ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen Firma und tritt mit allen Rechten und Pflichten in die bestehenden Arbeitsverträge ein: Was bisher erlaubt war, bleibt erlaubt, was bisher verboten war, bleibt verboten.
Leider kennt man hier weder den genauen Inhalt des Arbeitsvertrags. Auch erschließt sich nicht, was genau die Firma mit welcher Begründung vorhat, was so schlimm und verboten sein soll. Und wir wissen nicht, ob es einen Betriebsrat gibt und was der so meint.
Gruß
smalbop