Hallöchen,
mich interresiert es mal, ob der Arbeitgeber das Recht hat, den Urlaub aufgrund vorhergehender Krankheit zu streichen!?
DIe Krakheitszeit würde direkt in den Urlaub übergehen.
Hallöchen,
mich interresiert es mal, ob der Arbeitgeber das Recht hat, den Urlaub aufgrund vorhergehender Krankheit zu streichen!?
DIe Krakheitszeit würde direkt in den Urlaub übergehen.
Entschuldigung,ich hab die Frage wohl falsch verstanden.
Ja, der Arbeitgeber kann aus wichtigem Grund (betriebsbedingt) auch den vorher genehmigten Urlaub streichen. Wenn durch die Krankheit zuviel Arbeit liegengeblieben ist, die kein anderer erledigen kann, ist das wohl ein ausreichender Grund.
Aber ist der AG nicht auch ersatzpflichtig, wenn z.B. der Arbeitnehmer schon Urlaub gebucht hat, den er auch zahlen muss?
Grüße
Holygrail
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Nö Du
Ja, der Arbeitgeber kann aus wichtigem Grund (betriebsbedingt)
auch den vorher genehmigten Urlaub streichen. Wenn durch die
Krankheit zuviel Arbeit liegengeblieben ist, die kein anderer
erledigen kann, ist das wohl ein ausreichender Grund.
Dafür hätte ich gern EINE Quelle!
Bereits genehmigter Urlaub ist so etwas wie eine heilige Kuh.
Es muss schon etwas extrem Besonderes passieren, damit ein Richter FÜR den AG entscheiden würde.
Liegengebliebene Arbeit wegen Krankheit ist das ganz sicher nicht!
VG
Guido
Hallo,
Bereits genehmigter Urlaub ist so etwas wie eine heilige Kuh.
Es muss schon etwas extrem Besonderes passieren, damit ein
Richter FÜR den AG entscheiden würde.
Liegengebliebene Arbeit wegen Krankheit ist das ganz sicher
nicht!
Da hätte ich eine Frage dazu. Muss man vor Antritt des Urlaubs nachfragen (wenn man länger krank war), ob das mit dem Urlaub ok geht oder muss der Arbeitgeber anrufen, wenn wichtige Gründe gegen den Urlaub sprechen?
Evtl. könnte ich jemanden kennen, welcher ein ähnliches Problem haben könnte.
Diese Person könnte erfahren haben, dass der einzige Kollege in der Abteilung evtl. Erziehungsurlaub nehmen müsste, weil es sein könnte, dass dessen Frau in’s Krankenhaus kommen könnte.
Evtl. würde dieser Erziehungurlaub in den gebuchten Urlaub des Kollegen fallen. 
Grüße
Hallo,
es gibt eine Sonderregelung, wenn es um Urlaub des Vorjahres geht. Dieser muss bis Ende Maerz genommen werden (IG Metall Tarifvertrag Hessen) Beispielsweise kann der Urlaub auf die letzte Maerz-Zeit gelegt sein und verfaellt, wenn man in dieser Zeit krank wird.
Gruss Helmut
Aber ist der AG nicht auch ersatzpflichtig, wenn z.B. der
Arbeitnehmer schon Urlaub gebucht hat, den er auch zahlen
muss?Grüße
Holygrail
Das sehe ich aber auch so 
Und wenn man schon im Urlaub ist, sollte man sowieso grundsätzlich zusehen, daß man nicht ans Telefon geht, wenn der AG anruft oder unbekannt angerufen wird. Besser is das!
Keine Chance…
…auf eine Antwort
FAQ:1129
Sorry
Guido
Im Gesetz findet sich dazu keine klare Antwort. Und die Gerichte urteilen unterschiedlich, je nachdem ob die Interessen des Arbeitgebers oder die des Arbeitnehmers überwiegen.
Das Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main und das Arbeitsgericht Hanau haben grundsätzlich entschieden: „Ohne konkreten Notfall darf ein Unternehmen nicht vorher genehmigten Urlaub eines Mitarbeiters widerrufen.“ Ein solcher Notfall sei erst dann gegeben, wenn der Betrieb durch das Fehlen des beurlaubten Mitarbeiters gänzlich zum Erliegen käme.
Landesarbeitsgericht Frankfurt. 9 Sa 1675/96
Die Kosten für die Stornierung etc. muss der AG auch tragen.
weiß zufällig jemand ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Krankheitstage vom Urlaub abziehen darf?
Guten Tag.
weiß zufällig jemand ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer
Krankheitstage vom Urlaub abziehen darf?
Ja und nein:
Ja, das weiß jemand - manch einer wird es sogar zielgerichtet gelernt haben und nicht zufällig. Und nein, Krankheit und Urlaub sind zwei verschiedene Dinge. Wobei ich immer voraussetze, dass erforderliche AU usw. vorhanden und in Ordnung sind - das wäre nämlich der einzige Sachverhalt, bei dem so etwas wie Krankheitsverrechnung mit Urlaub überhaupt in die berühmte Tüte käme: AU verbaselt, und AG fragt: „Willst du Unbezahlten oder soll ich dir Urlaub eintragen?“. Das wäre aber dann einvernehmlich und nicht einseitig angeordnet.
GEK