angenommen ein Arbeitgeber schickt seine Angestellten für einige Tage in Urlaub, weil der AG keine Arbeit für diesen Zeitraum hat( z.B. weil der Arbeitsplatz des AN noch nicht eingerichtet ist).
Kann dieser Urlaub (vom AG als Erholungsurlaub deklariert) dem AN von seinen Urlaubstagen abgezogen werden?