Hallo liebe Experten!
Ich habe diese Frage so ähnlich schon einmal vor ein paar Tagen gepostet und bislang keine Antwort bekommen. Daher probiere ich es nochmal.
Schreibt mir doch bitte auch, wenn ich etwas zu unklar oder zu umständlich ausgedrückt habe.
Freue mich sehr über alle Antworten!
Hier die Frage:
Angenommen, der Hauptsitz einer Firma ist in Baden-Württemberg und eine Außenstelle dieser Firma liegt in Sachsen. Arbeitsverträge der sächsischen Mitarbeiter werden mit dem Hauptsitz geschlossen, wo auch die Verwaltung sitzt.
In Baden-Württemberg gibt es andere Feiertage als in Sachen, insgesamt hat B-W einen mehr. In Sachsen gibt es allerdings den Buß- & Bettag als Feiertag, was angeblich ein Problem ist, da dieser ja zur Finanzierung der Pflegeversicherung bundesweit abgeschafft wurde.
Daher wird von den Mitarbeitern in Sachsen verlangt, dass am B&B ein Urlaubstag genommen wird. Ansonsten gelten die sächsischen Feiertage, also wie gesagt einer weniger. Wäre eine solche Regelung rechtens oder ist zB die Pflegeversicherung nicht schon durch den fehlenden Feiertag ausgeglichen?
Vielen Dank im voraus!
Viele Grüße
OnkelHeini