Hallo zusammen,
habe seit april 2008 bis dez 2009 kein urlaub gehabt.
Ich habe von 2008 noch 19 tage übertragen. Wurde sogar nach märz 2009 unter Zeugen bewilligt. Also hatte ich für 2009 28Tage und 19 tage von 2008 = 47 Urlaubstage für das jahr 2009.
habe jetzt im dez. zum 31.1.2010 gekündigt und habe sofort den urlaub in anspruch genommen. Laut berrechnung müssen die mir noch 25 tage auszahlen.
ABER die Firma sagt wiel ich im dez. gekündigt habe wird der urlaub von gestrichen und nichts mehr ausgezahlt.
Liebe leute, habe ich eine möglichkeit doch alles noch bezahlt zubekommen. Oder habe ich ein anspruch auf schadenersatz. oder liegt der arbeitgeber im recht.
Bräuchte eure Hilfe
kann dir leider nichts dazu schreiben,da ich mehr info bräuchte.
lg
Hallo denn 0203,
nach §7 Abs. 3 BUrlG verfällt der Urlaubsanspruch am 31.12. des laufendes Jahres, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Übertragung in das Folgejahr rechtfertigen und der Arbeitnehmer eine Übertragung verlangt.
Erfolgt eine Übertragung, so ist der Urlaub spätestens bis zum 31. März des Folgejahres anzutreten, es sei denn es gibt einen anderslautenden Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung in der dieses geregelt ist.
Nur wenn es eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer darüber gibt, dass der Urlaub auch noch später genommen werden kann, gibt es aus meiner Sicht eine Chance die nicht genommenen Urlaubttage auszahlen zu lassen, ansonsten sehe ich es so, dass nur die Resturlaubstage aus 2009 die nicht genommen werden konnten ausgezahlt werden müssen.
Gruß
Timmi
Achso der urlaub konnte wegen personal mangel nicht gewärt werden.
was für info´s bräuchtet ihr noch?
Ich habe gehört.wenn der Urlaub vom vorjahr nicht bis zum nachfolgenem jahr im märz nich gewärt wird. muss der urlaub ausgezahlt werden.
Achso der urlaub konnte wegen personal mangel nicht gewärt werden.
Ich habe gehört.wenn der Urlaub vom vorjahr nicht bis zum nachfolgenem jahr im märz nich gewärt wird. muss der urlaub ausgezahlt werden.
Achso der urlaub konnte wegen personal mangel nicht gewärt werden.
Ich habe gehört.wenn der Urlaub vom vorjahr nicht bis zum nachfolgenem jahr im märz nich gewärt wird. muss der urlaub ausgezahlt werden.
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Hallo denn0203,
du hattest mich angeschrieben wegen einer Antwort zu deiner Frage.
Dem was Timmi dir schon geschrieben hat, ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Gruß
Borkuschter