Urlaub zugesagt wird aber nicht bezahlt

Hallo,

folgender Fall:

AN, hat einen minijob, hat auch eine gewisse Anzahl an Urlaubstagen (bezahlte).
Jetzt wollte AN urlaub nehmen, spricht es mit seinem AG ab, der dem zustimmt (alles mündlich, keine Zeugen).
Allerdings bezahlt der AG den Urlaub nicht!

Jetzt die Frage, wie könnte der AN seinen Urlaub am besten einfordern, anscheinend macht es keinen Sinn, dies mit dem AG abzusprechen.

Gruß

Hallo,

zuerst mal eine Frage, steht der bezahlte Urlaub im Arbeitsvertrag?

Grüße

Wozu?
Hi!

zuerst mal eine Frage, steht der bezahlte Urlaub im
Arbeitsvertrag?

Wozu das?
Wofür existiert das Bundesurlaubsgesetz?

LG
GUido

Hi!

Wenn der AG nicht zahlen will, der AN aber sine Knete haben möchte, wird ihm der Gang zum örtlichen Arbeitsgericht nicht erspart bleiben.

Da gibt es die Rechtsantragsstelle, die beim Formulieren der Klage hilft (mehr aber auch nicht).
Besser wäre natürlich der Gang zum fähigen Fachanwalt für Arbeitsrecht…

LG
Guido

Wozu das?

Weil mit dem Arbeitsvertrag wedeln besser ist als einem direkt das Gesetzbuch auf den Tisch zu hauen. Man muss ja nicht immer direkt jemanden verklagen.

Hi!

Weil mit dem Arbeitsvertrag wedeln besser ist als einem direkt
das Gesetzbuch auf den Tisch zu hauen. Man muss ja nicht immer
direkt jemanden verklagen.

Da steht doch, dass es keinen Sinn macht, mit dem AG zu reden.
Da er nicht zahlen WILL, wird kaum etwas anderes als Ausweg bleiben…

LG
Guido

Hallo,

ja, wenngleich ich nicht weiss, ob der Fragesteller das auch kostengünstiger haben kann (weil beim AG ja jeder die erste Instanz selbst bezahlt).

Da der Arbeitnehmer eine Forderung in Geld hat (das Gehalt, das er nicht bekommen hat) könnte er das theoretisch auch über den Weg Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid machen. Das hätte den Vorteil, dass er am Ende die Kosten vom AG wieder einfordern kann.

Ich weiss allerdings nicht, ob zum Schutz dieser besonderern Kostenteilung in AG-Prozessen da ggf. Forderungen aus Arbeitsverträgen aus dem normalen Mahn- und Zwangsvollstreckungsrecht ausgenommen sind.

Dass ein Arbeitsverhältnis bei einem Gang vor Gericht ziemlich zerrüttet wird, sollte dem AN klar sein. Wenn der Minijob nur kurze Zeit geht, wäre es eine Option, das Gehalt anschliessend gerichtlich geltend zu machen.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hi!

ja, wenngleich ich nicht weiss, ob der Fragesteller das auch
kostengünstiger haben kann (weil beim AG ja jeder die erste
Instanz selbst bezahlt).

Naja, die Rechtslage ist derart eindeutig, dass es im Gütetermin geklärt werden sollte…

Da der Arbeitnehmer eine Forderung in Geld hat (das Gehalt,
das er nicht bekommen hat) könnte er das theoretisch auch über
den Weg Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid machen. Das hätte
den Vorteil, dass er am Ende die Kosten vom AG wieder
einfordern kann.

Mahnbescheid bei Arbeitsrecht läuft aber auch über das Arbeitsgericht. Wenn da also der Widerspruch kommt, läuft es aufs Gleiche hinaus :smile:

Dass ein Arbeitsverhältnis bei einem Gang vor Gericht ziemlich
zerrüttet wird, sollte dem AN klar sein. Wenn der Minijob nur
kurze Zeit geht, wäre es eine Option, das Gehalt anschliessend
gerichtlich geltend zu machen.

Naja, wasch mir den Pelz, mach mich aber nicht nass, geht nicht, wenn man eine Forderung DURCHSETZEN will, oder?

LG
Guido, dessen Frau vor 6 Jahren gegen ihren Arbeitgeber klagte (und gewann), bei dem sie heute noch beschäftigt ist

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Hi,

Naja, die Rechtslage ist derart eindeutig, dass es im
Gütetermin geklärt werden sollte…

das denke ich auch, aber der ist doch auch nicht gratis, oder ?

Mahnbescheid bei Arbeitsrecht läuft aber auch über das
Arbeitsgericht. Wenn da also der Widerspruch kommt, läuft es
aufs Gleiche hinaus :smile:

Wenn er Widerspruch einlegt, natürlich. Da die Rechtslage aber klar ist, würde ich damit nicht rechnen. Andererseits: Der AG scheint die Lage zu verkennen…

dessen Frau vor 6 Jahren gegen ihren Arbeitgeber klagte
(und gewann), bei dem sie heute noch beschäftigt ist

Ja, klar, gibt es natürlich, auch bei uns. Ich bin als Vorgesetzter aber auch nur Mensch und muss aufpassen, in solchen Fällen nicht voreingenommen zu sein.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

danke euch erstmal für die Antworten.

Dass ein Arbeitsverhältnis bei einem Gang vor Gericht ziemlich :zerrüttet wird, sollte dem AN klar sein. Wenn der Minijob nur kurze :Zeit geht, wäre es eine Option, das Gehalt anschliessend gerichtlich :geltend zu machen.

das mag sein, nur das Problem der AG arbeitet sehr stark daran es zu zerstören, warum er den AN nicht einfach so kündigt ist auch eine Frage für sich, die Antwort behält wohl der AG.

Also kann der AN ruhig zum Gericht um zumindest sein Geld zu kriegen, auch wenn dannach das Verhältnis zwischen AN und AG kaputt sein sollte. Nur die befürchtung ist die, was wenn AG behauptet AN hätte selbst nie Urlaub gestellt?

Zusatz Frage, hier trägt jeder seine Anwaltskosten beim Arbeitsgericht sebst? Warum?

Gruß

Hallo,

das jeder beim AG seine Kosten in der ersten Instanz trägt, hat historische Gründe. Früher wurde die Vertretung meist durch Anwälte vorgenommen, die von der Gewerkschaft gestellt wurden.

Gemäss Bundesurlaubsgesetz stehen jedem Arbeitnehmer (auf Vollzeit und 6 Tagewoche gerechnet) mindestens 24 Tage zu, auch wenn im Arbeitsvertrag nichts oder weniger drinsteht. Das gilt auch für Minijobs.

Wenn der AG etwas anderes behauptet, könnte man ihn zum einen fragen, an welchen Tagen er dem Arbeitnehmer dann Urlaub gewährt hat. Behauptet er, dass kein Urlaub beantragt und daher nicht gewährt wurde, könnte man ihn fragen, warum trotz gültigen Arbeitsvertrag für eine bestimmte Zeit kein Lohn gezahlt wurde (wenn ich es richtig verstanden habe, wurde der Urlaub unbezahlt gewährt). Spätestens dies Argument sollte ins Schwarze treffen. Abwägung ist dann noch, einen Anwalt zu nehmen oder nicht. Der kostet, kann aber auch den Finger richtig in die Wunde legen. In diesem Fall würde ich sogar auf einen Anwalt verzichten. Ich kann mir vorstellen, dass die Kammer schon im Gütetermin zum AG sagt „am Besten, sie zahlen, ansonsten können Sie das Urteil gleich mitnehmen“. Aber Vorsicht, vor Gericht und auf hoher See ist es unberechenbar.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hi!

Nur die befürchtung ist die, was wenn AG
behauptet AN hätte selbst nie Urlaub gestellt?

Dann wird das Gericht vermutlich nachfragen, warum der AG das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt hat (eine der Totsünden eines AN ist die eigenmächtige Urlaubnahme)

Zusatz Frage, hier trägt jeder seine Anwaltskosten beim
Arbeitsgericht sebst? Warum?

Deshalb:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gese…

Aber:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gebu…

LG
Guido