Urlaub 'zurückzahlen'

Hallo
Mal angenommen da ist eine Firma, die in den letzten Monaten des Jahres die meiste Arbeit hat, so das es sich eingebürgert hat, in den letzten 4 Monaten Urlaubssperre ist. Daher ist es üblich, das die Leute bis August ihren Jahresurlaub aufgebraucht haben müssen.
Nun ist es aber so, das eine Person plötzlich - sagen wir aus Krankheit oder so - gezwungen ist den Betrieb schon vor August zu verlassen, obwohl er seinen gesamten Jahresurlaub schon genommen hat.
Wir würde das dann „ausgeglichen“? Muß der Arbeitnehmer den Urlaub „zurückzahlen“ oder wird das Arbeitsverhältnis „früher“ beendet entsprechende der zuviel genommenen Tage?

Danke für die Antwort

Gruß
Andreas

Hallo,

wenn der AG es nun mal so haben will in seiner Betriebsorganisation, muß er auch das entsprechende Risiko tragen, daß aus dem § 5 Abs. 3 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
bei jedem AN entsteht, der am 01.01 des jeweiligen Jahres bei ihm beschäftigt ist, soweit nicht in einem TV etwas anderes geregelt ist.
Schließlich stünde es dem AG frei, z. B. durch eine großzügige betriebliche Übertragungsmöglichkeit dieses Risiko für sich zu begrenzen.

&Tschüß

Wolfgang