Urlaub zwischen AU und Wiedereingliederung?

Eine kleine „Streitfrage“ unter Arbeitskollegen:

Ein MA, der wegen Krankheit längerer Zeit AU ist, soll wiedereingegliedert werden.

Nun fällt ein schon länger geplanter Jahresurlaub zwischen der (normalen) AU und der geplanten Wiedereingliederung.
Ist dies eigentlich möglich oder darf eine AU (zu der auch die WE zählt) nicht mit einem Urlaub unterbrochen werden?

Ich war der Meinung, das dies möglich ist, da der MA auch im Urlaub nicht durch seine Arbeit „belastet“ wird und sich weiterhin erholt.
Mein „Gesprächspartner“ meint, eine Wiedereingliederung muß zwingend direkt einer AU folgen, da die Zeit der WE ebenfalls zur AU gehört und da kein Urlaubsanspruch besteht.

Hallo,

der Gesprächspartner hat Recht. Erst am Ende einer Wiedereingliederung steht die Arbeitsfähigkeit (oder auch nicht - bei Fehlschlagen der Wiedereingliederung) und Arbeitsunfähigkeit und Urlaub schließen sich nach dem BUrlG nunmal aus.

VG
EK

der Gesprächspartner hat Recht.

Danke :wink:
Es gibt doch auch Branchen, wo der Arbeitgeber von seinen MA verlangt, am Jahresanfang den gesamten JU zu verplanen.
Was ist, wenn solch ein Urlaub in diese Zeit fällt, der schon (u.u. sehr) lange vor der AU geplant war, und der MA sich auch darauf verlassen hatte, z.B. mit einer Buchung?

Gibt es für sowas Ausnahmen?

Hallo,

für dieses Risiko gibt es Versicherungen und eine Krankheit bzw. Wiedereingliederung ist idR ein Rücktrittsgrund.
Geht der AN in Urlaub vor der Wiedereingliederung, erklärt er sich damit für voll arbeitsfähig, da dies die Vorraussetzung für den Urlaubsantritt ist. Ob danach dann die KK noch eine WE finanziert, halte ich für zumindest sehr fraglich.

&Tschüß
Wolfgang

Danke für die Erklärung,
dann also 1:0 für meinen „Streitpartner“ :wink: