Was muss man beachten, wenn man zwischen zwei Jobs (z.B. wg. eingeschobenem Urlaub) nirgends angestellt ist. Ich denke dabei an die Sozialvers. sowie Krankenvers. Läßt sich sowas problemlos regeln; was ist zu tun?
Arbeitslos melden fällt ja flach, da man sowieso keine Bezüge erhält, wenn man sich nicht in D aufhält.
Was muss man beachten, wenn man zwischen zwei Jobs (z.B. wg.
eingeschobenem Urlaub) nirgends angestellt ist. Ich denke
dabei an die Sozialvers. sowie Krankenvers. Läßt sich sowas
problemlos regeln; was ist zu tun?
Du könntest Dich für diesen Zeitraum freiwillig auf eigene Kasse bei den einzelnen Trägern weiterversichern. Aber warum so umständlich und teuer, wenn´s auch einfacher geht?
Arbeitslos melden fällt ja flach, da man sowieso keine Bezüge
erhält, wenn man sich nicht in D aufhält.
Nicht ganz richtig
Es geht um keinen langen Zeitraum; ca. 2 Wochen.
Ich würde Dir dringend empfehlen, Dich trotzdem arbeitslos zu melden. Denn damit wärst Du automatisch weiterhin sozialversichert. Und auch als Arbeitsloser hast Du Anspruch auf Urlaub. Will heißen, bis zu 18 Tage im Jahr kannst Du auch als Arbeitsloser in Urlaub gehen (auch außerhalb D), wobei für diese Zeit ganz normal ALG gezahlt wird. Voraussetzung ist jedoch, das Du Deinen geplanten Urlaub dem AA mitteilst und ihn Dir abnicken läßt. Das AA wird regelmäßig nichts dagegen einzuwenden haben, wenn sie Dir nicht ausgerechnet in diesem Zeitraum einen Job vermitteln könnten.
Du könntest Dich für diesen Zeitraum freiwillig auf eigene
Kasse bei den einzelnen Trägern weiterversichern. Aber warum
so umständlich und teuer, wenn´s auch einfacher geht?
Naja, kriege jetzt von meiner ges. Unfallvers. erstmal Unterlagen für die evtl. private Versicherung während der Zeit.
Ich würde Dir dringend empfehlen, Dich trotzdem arbeitslos zu
melden. Denn damit wärst Du automatisch weiterhin
sozialversichert.
Wäre natürlich meine Lieblingsvariante. Aber leider wir das wohl nix - oder hast Du die goldene Regelung für mich? Nehmen wir mal folgendes an:
Ich fliege am 22.02. in Urlaub. Die ersten Tage dessen sind Resturlaub des jetzigen Jobs. Dann (sagen wir ab dem 04.03.) wäre ich in diesem Sinne arbeitslos - bliebe aber bis zum 09.03. (oder länger) weit, weit weg, weil der neue Job erst dann startet.
Arbeitslos melden fiele dann flach, weil man sich IMHO doch erst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim AA melden kann. Oder irre ich da? Könnte es tatsächlich so laufen, daß ich die nächsten Tage (wenn meine Planungen ernst werden) zum AA gehen kann um denen zu sagen: „Paßt mal auf, ich werde von/bis arbeitslos sein. Nehmt das mal bitte so hin; ich würd gern die eine freie Woche in Urlaub fahren.“
Also so wie Du das jetzt beschrieben hast, dürfte es wohl tatsächlich eher schwierig werden
Ich würde Dir dringend empfehlen, Dich trotzdem arbeitslos zu
melden. Denn damit wärst Du automatisch weiterhin
sozialversichert.
Wäre natürlich meine Lieblingsvariante. Aber leider wir das
wohl nix - oder hast Du die goldene Regelung für mich? Nehmen
wir mal folgendes an:
Ich fliege am 22.02. in Urlaub. Die ersten Tage dessen sind
Resturlaub des jetzigen Jobs. Dann (sagen wir ab dem 04.03.)
wäre ich in diesem Sinne arbeitslos - bliebe aber bis zum
09.03. (oder länger) weit, weit weg, weil der neue Job erst
dann startet.
Arbeitslos melden fiele dann flach, weil man sich IMHO doch
erst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim AA melden kann.
Oder irre ich da? Könnte es tatsächlich so laufen, daß ich die
nächsten Tage (wenn meine Planungen ernst werden) zum AA gehen
kann um denen zu sagen: „Paßt mal auf, ich werde von/bis
arbeitslos sein. Nehmt das mal bitte so hin; ich würd gern die
eine freie Woche in Urlaub fahren.“
Nee, leider hast Du recht. Du könntest Dich zwar bereits vorher arbeitslos melden, das geht. Aber Du wärest trotzdem verpflichtet, Dich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich auf dem AA zu melden. Denn erst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit kann der Antrag auf Unterstützung abgegeben werden. Von daher wird es wohl tatsächlich schwierig…
Bin gespannt … :c)
Hmm, das wäre ich jetzt wohl auch
Irgendwie fällt mir da so recht jetzt nichts ein. Auf die Versicherung bei der Rentenkasse und der Arbeitslosenversicherung für die Zeit könnte man ja eventuell noch verzichten, aber auf eine Krankenversicherung zu verzichten hielte ich für sehr mutig. Sprich doch mal mit Deiner Krankenkasse, ob Du für die Zeit freiwillig auf eigene Kosten weiterversichert bleiben kannst. Sonst fällt mir da jetzt auch nichts hilfreiches ein. Könntest Du nicht mit dem neuen Arbeitgeber verhandeln, das Dein neuer Arbeitsvertrag vielleicht schon ein paar Tage früher offiziell beginnt und sie Dich lediglich für die ersten paar Tage unbezahlt freistellen? Evetuell kannst Du denen ja anbieten, das Du ihnen die anfallenden Sozialbeiträge für den Zeitraum erstattest. Dann wärst Du je IMHO zumindest weiterhin versichert. Und sonderlich teuer dürfte es auch nicht werden, bei den paar Tagen.
Und natürlich schonmal Danke! bis hierher!
Gern geschehen, auch wenn ich mal denke, das es so sonderlich hilfreich nicht war.
Greetz…
Der Dicke MD.
PS: Laß mal hören, wie Du es letztendlich gelöst hast. Wäre mal interessant, zu wissen. Für mich jedenfalls