Urlaubanspruch bei Jobwechsel

hi mal eine kurze frage:

angenommen frau x wechselt von arbeitgeber A zu arbeitgeber B.
bei arbeitgeber A hat sie bereits den vollen, ihr laut arbeitsvertrag
zustehenden urlaub in anspruch genommen.

wenn sie jetzt zu arbeitgeber B wechselt, hat sie dort erneut anspruch auf urlaub?

und würde es einen unterschied machen, wenn die anstellung bei arbeitgeber A in teilzeit (80h/monat) war und sie bei arbeitgeber B in vollzeit (160h) wechselt?

danke für eure antworten, schon mal im voraus.

brewster

Geht über

bei arbeitgeber A hat Mensch bereits den vollen, ihm laut Arbeitsvertrag

zustehenden Urlaub in Anspruch genommen.

Dann war es das wohl für dieses Jahr mit Urlaub.

wenn sie jetzt zu arbeitgeber B wechselt, hat sie dort erneut
anspruch auf urlaub?

De jure: Nein!

D.h. die Freizeit zwiehschen Weihn-Achten und Neujahr kann nur durch Mehrarbeit erarbeitet werden =>

  • Tarifvertrag
  • Haustarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung

und würde es einen unterschied machen, wenn die anstellung bei
arbeitgeber A in teilzeit (80h/monat) war und sie bei
arbeitgeber B in vollzeit (160h) wechselt?

Nein, denn der Urlaub dient der Vollzeiterholung und wird in TAGEN gerechnet. Näheres siehe im Bundesurlaubsgesetz, dass den Urlaub für Teilzeitarbeitnehmer sehr wohl genauso wie für Vollzeitkräft sieht und regelt.

http://dejure.org/gesetze/BUrlG

Darüber hinaus gelten für sehr viele Arbeitsverhältnisse auch Tarifverträge!

http://www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/Pdf/verzeichn…

Gruß

Stefan

@Stefan Dewald o.t.

http://www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/Pdf/verzeichn…

Hallo Stefan, das gleiche wie im Arbeitsrecht-Brett … Der link funktioniert auch hier nicht. Schau einfach mal in die FAQ:1989 (der link dort zu den allgemeinverbindlichen TV funktioniert und ist aktuell)

MfG