Guten Morgen,
angenommen, ein Arbeitnehmer verlässt den Betrieb nicht zum Monatsletzten sondern zum 29. Juni.
Ist es zutreffen, dass der komplette juni für die berechnung der urlaubstage wegfällt? Also nur Anspruch auf Urlaubstage für 5 Monate besteht?
Danke!
Barbara