Urlaubanspruch bei Kündigung mitten im Monat

Guten Morgen,

angenommen, ein Arbeitnehmer verlässt den Betrieb nicht zum Monatsletzten sondern zum 29. Juni.

Ist es zutreffen, dass der komplette juni für die berechnung der urlaubstage wegfällt? Also nur Anspruch auf Urlaubstage für 5 Monate besteht?

Danke!

Barbara

Richtig!
Hi!

Das ist korrekt!
BUrlG §5, Abs. 1 - da steht: Für jeden vollen Monat.

LG
Guido