Urlaubanspruch beim befristetem Vertragsende

Sehr geehrter Fragenbeantworter,

ich habe hier auf der Seite schon versucht meinen Fall zu finden, bin aber leider auf Granit gestoßen.

Nehmen wir an jemand befindet sich zurzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis und wird jedoch nicht in der Firma weiterarbeiten (den nächsten Vertrag nicht unterschreiben). Derjenige hat keinen Tarifvertrag. Sechs Tage Urlaub stehen ihm noch zu und diese würde er gern in Anspruch nehmen, bevor der Vertrag bis einschließlich September ausläuft. Er hat sich aus dem Vorjahr ein paar Urlaubstage auch überschreiben lassen auf dieses Jahr, wegen betrieblicher Gründe.
Wie gesagt hat er noch 6 Resturlaubstage. Nun zu den Fragen.
Hat er Anspruch auf seine 6 Tage Urlaub?
Muss der Chef ihn ihm genehmigen, auch wenn er diesen Wunsch nicht bis diesen Januar eingereicht und somit nicht genehmigen lassen hat?
Muss der Chef ihm den Resturlaub auszahlen, wenn er ihm ihn nicht gestattet und wenn ja, wie viel (Prozent vom Gehalt?)?

Im Voraus, vielen Dank für die Antwort

Hallo

Hat er Anspruch auf seine 6 Tage Urlaub?

Der Schilderung nach scheint das ja unstrittig zu sein, also: Ja.

Muss der Chef ihn ihm genehmigen, auch wenn er diesen Wunsch
nicht bis diesen Januar eingereicht und somit nicht genehmigen
lassen hat?

Erst einmal muß der AN ihn auch beantragen. Der AG kann nur ablehnen, wenn betriebliche Belange dies ausreichend rechtfertigen. Im Streitfall ist der Weg über das ArbG zu gehen.

Muss der Chef ihm den Resturlaub auszahlen, wenn er ihm ihn
nicht gestattet und

Ja.

wenn ja, wie viel (Prozent vom Gehalt?)?

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Gruß,
LeoLo