Urlaubs bzw Weihnachtsgeld Tarifvertrag

Liebe/-r Experte/-in,
ich hoffe Sie können mir bei folgendem Problem weiterhelfen. Für mich gültig ist der bayrische MTV (007 03 100 017 019 10) bzw. Tarifvertrag der Metall-/Elektroindustrie. Ich habe mir entsprechend beide schon durchgelesen und bin nicht wirklich schlau daraus geworden.

Ich habe vor zum 30.09.10 meine Stelle zu kündigen und fange am 01.10.10 meinen neuen Arbeitsvertrag an.

Nun möchte ich wissen wie sich dies mit dem Urlaubsanspruch und sonstige Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) verhält.

Ist es richtig dass ich auf meine vollen 30 Tage Urlaub Anspruch habe? Und somit auch auf das Urlaubsgeld (wird ausgezahlt wenn man Urlaub hat).
Muss der Urlaub bereits vor einreichen der Kündigung beantragt und genehmigt sein?

Wie verhält es sich denn mit dem Weihnachtsgeld? Hierzu habe ich keine Passage finden können. Auszahlungstermin ist Ende November? Leider habe ich zu diesen Thema viel im Netz gefunden aber einmal so und einmal so. :frowning:

Ich hoffe Sie können wir hier entsprechend weiterhelfen. Falls noch Daten benötigt werden würde ich diese gern nachreichen.

Hallo,

leider kann ich dazu wenig sagen, weil ich die Tarifverträge nicht kenne. Generell gilt immer die für den Arbeitnehmer günstigste Regelung, die sich in Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag finden lässt.
Laut Gesetz haben Sie für jeden Monat, den Sie gearbeitet haben, Anspruch auf 1/12 Ihres Jahresurlaubs (aufgerundet). Laut Gesetz haben Sie aber auch nur 4 Wochen Urlaub. Wären also im Januar 2 Tage, im Februar 4, im März 5 …

Was nun genau in Ihrem Tarifvertrag geregelt ist und ob der für Sie überhaupt gilt, kann ich nicht sagen. Tarifverträge gelten nämlich nur wenn Arbeitgeber *und* Arbeitnehmer Mitglied im jeweiligen Verband sind (Gewerkschaft, AG-Verband). Ausnahmsweise könnte der Tarifvertrag auch allgemeinverbindlich sind und für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten.

Haben Sie einen Betriebsrat, den Sie fragen können?

Für mich gültig ist der bayrische MTV (007 03 100 017 019 10)
bzw. Tarifvertrag der Metall-/Elektroindustrie.

Hallo,

ich brauche die Texte der beiden Tarifverträge, um etwas dazu sagen zu können. Vorab zum Urlaubsanspruch: Der ist am 1.1. in voller Höhe entstanden.

Viele Grüße … Bernd

Hallo netter Nachbar!

Ich will versuchen, bei der Frage zu helfen - allerdings finde ich den entsprechenden tarifvertrag nicht so einfach im Netz und habe im Moment auch nicht die Zeit, lange danach zu suchen. Schicken Sie doch kurz einen Link, WO ich den Tarifvertrag in der gültigen Fassung finden kann.

Herzliche Grüße,

Matthias.

Hallo netter Nachbar (stimmt das :wink:)

ich benötige die genaue Formulierung des TV, was das Weihnachtsgeld angeht. Z.B. Ist der Arbeitnehmer zum Auszahlungstermin in ungekündigtem Arbeitsverhältnis…usw.
Urlaub? Wenn er genommen wurde, dürfen keine Abzüge vom letzten Lohn getätigt werden. Also vor dem Abgeben der Kündigung nehmen. Wenn er erst nach der Kündigung genommen wird, gibt es ihn nur anteilig, auch wenn er vorher in vollem Umfang genehmigt wurde.
Bis dann!
Gruß Brigitte

Liebe/-r Experte/-in,

ich hoffe Sie können mir bei folgendem Problem weiterhelfen.
Für mich gültig ist der bayrische MTV (007 03 100 017 019 10)
bzw. Tarifvertrag der Metall-/Elektroindustrie. Ich habe mir
entsprechend beide schon durchgelesen und bin nicht wirklich
schlau daraus geworden.

Ich habe vor zum 30.09.10 meine Stelle zu kündigen und fange
am 01.10.10 meinen neuen Arbeitsvertrag an.

Nun möchte ich wissen wie sich dies mit dem Urlaubsanspruch
und sonstige Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) verhält.

Ist es richtig dass ich auf meine vollen 30 Tage Urlaub
Anspruch habe? Und somit auch auf das Urlaubsgeld (wird
ausgezahlt wenn man Urlaub hat).
Muss der Urlaub bereits vor einreichen der Kündigung beantragt
und genehmigt sein?

Wie verhält es sich denn mit dem Weihnachtsgeld? Hierzu habe
ich keine Passage finden können. Auszahlungstermin ist Ende
November? Leider habe ich zu diesen Thema viel im Netz
gefunden aber einmal so und einmal so. :frowning:

Ich hoffe Sie können wir hier entsprechend weiterhelfen. Falls
noch Daten benötigt werden würde ich diese gern nachreichen.

Hallo,
wenn du einen Tarifvertrag hast, dann bist du doch auch Mitglied er IG Metall ?!! Mach einen Termin in deiner Verwaltungsstelle und lass dich unbedingt kostenfrei beraten.
Bei dir kommt es darauf an, ob eine Tarifbindug beiderseitig besteht.
Urlaub steht dir anteilmäßig zu. Deinen Urlaub musst du in der Regel so nehmen, dass er bis zum Ausscheiden abgegolten ist. Ist das nicht möglich, so muss der Arbeitgeber den Urlaub auszahlen (sicher ist, wenn man sich das vorher schriftlich geben lässt).Urlaubsgeld muss gezahlt werden, wenn es bislang gezahlt wurde. Weihnachtsgeld wird dir nicht zustehen, weil du selbst kündigst.
Sicher ist es immer, wenn man sichn kündigen lässt… aber das Schauspiel beherrschen nur wenige.
L.G. und viel Glück im neuen Job

Hallo,

bei Ausscheiden nach dem 30.06. kann der alte AG keine Zwölftelung mehr verlangen. Dies beruht auf entsprechender Auslegung des § 5 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind üblicherweise (in fast allen mir bekannten Branchen) in separaten Tarifverträgen geregelt. Tendenziell sind in diesen TV’en bestimmte Stichtage geregelt, an denen das Arbeitsverhältnis bestanden haben muß, um die jeweilige Leistung erhalten zu können. Da dies aber wiederum sehr unterschiedlich sein kann, empfiehlt sich hier die direkte Anfrage bei einer der vertragsschließenden Parteien, IG Metall (so man denn Mitglied ist und nicht nur Trittbrettfahrer) oder aber AG, der diese TV’en ebenfalls zur Einsichtnahme durch die Beschäftigten vorhalten muß.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

also mit dem Urlaub verhält es sich in der Regel so:
wenn die Tarifgebiete gleich sind bleiben die 30 Tage Urlaub, in der Regel anteilig bei jedem Arbeitgeber, es gibt nicht den Anspruch den gesamten Jahresurlaub bei der alten Stelle zu nehmen, es sei denn der Urlaub ist bei Kündigung schon angetreten (beantragen reicht m.E. nicht)
Beim Weihnachtsgeld wie beim Urlaubsgeld gibt es soviele Regeln wie es Tarifvertäge gibt. In der Regel ist es eine Treueprämie und man bekommt es nur wenn man zumindest im Auszahlungsmonat noch beim gleichen Arbeitgeber ist. Manche verlägern diese Frist noch ins Folgejahr. Beim Urlaub muss man übrigens unterscheiden zwischen Urlaubsgeld (gibt es extra) und Urlaubsentgelt ( ist das normale Gehalt während der Urlaubtage)
Gruss
Helmut

Hallo,
Du hast auf jeden Fall Anspruch auf deinen vollen Urlaub.Den Tv kennne ich leider nicht, du bist aber bestimmt Gewerkschaftsmitglied, frag da einfach mal nach, die können Dir das sofort beantworten.
Liebe Grüße
Uschi

Hallo,

also, eines muss man mal vorab klarstellen. Die Ansprüche beziehen sich auf den Tarifvertrag. Ein Tarifvertrag löst nur Ansprüche aus, wenn man Mitglied der Tarifvertragspartei, also der IG Metall ist. Es mag sein, dass ein Arbeitgeber auch Nichtmitglieder gleichstellt, er muss es aber nicht. Das heißt, auf diese Regelungen bestehen, kann man nur als IG Metall-Mitglied. Gestzlich besteht ja auch nur ein Urlaubsanspruch auf 4 Wochen im Jahr, tarifvertraglich auf 6 Wochen. Daran sieht man übrigens auch, wie sich Gewerkschaft lohnt. Mehr auch unter www.igmetall.de.

Aber nun zur Frage. Wenn also die Voraussetzungen erfüllt sind, hast Du in der Tat den Urlaubsanspruch für das volle Jahr, auch wenn Du, wie vorgesehen, kündigst. Für das Urlaubsgeld gilt das gleiche. Du musst den Urlaub auch nicht vorher beantragt oder festgelegt haben. Allerdings braucht Dir Dein neuer Arbeitgeber für dieses Jahr dann keinen Urlaub mehr gewähren.

Mit der tariflichen Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) verhält es sich anders. Kündigst Du, bekommst Du nichts für dieses Jahr. Es kann sein, dass es günstigere betriebliche Regelungen gibt, wenn nicht, ist es so.

Viele Grüße

Peter

Kenne mich mit MTV Bayern nicht aus. Sorry