Urlaubs-teil-anspruch; kaufmännisch Runden

Hi ihr Wissenden,

ich habe mich im Internet ein wenig zu Urlaubsregelungen schlau gemacht und mir ist dabei etwas nicht ganz klar.
Ich habe öfters gelesen, dass Teilansprüche (weil man das Unternehmen während des Jahres verlässt) kaufmännisch zu runden sind.

Dabei fällt mir aber jetzt ein konstruierter Fall ein, bei dem mir diese „Regelung“ überhaupt nicht einleuchtend ist:

Eine Person hat Anspruch auf 22 Tage Jahresurulaub und verlässt das Unternehmen zum 31.01, würden ihr 22/12 = 1,8 Tage zustehen.
Aus dem alten Jahr besteht noch Anspruch auf 1,5 Tage.

Dabei würden mir jetzt 3 Möglichkeiten einfallen, wie man verfahren könnte.
a) 1,8 + 1,5 = 3,3 -> abgerundet auf 3 Tage
b) 1,8 -> 2 + 1,5 = 3,5 Tage
d) 1,8 -> 2; 1,5 -> 2 = 4 Tage

Was meint ihr, wie der Urlaubsanspruch dieser fiktiven Person aussähe? Und gibt es dazu gesetzliche Grundlagen. Ich hab nämlich immer nur so Sachen wie Tarifverträge gefunden, in denen das geregelt ist.

Danke schon mal für eure Meinung

Viele Grüße
/silvl

P.S. Guido, danke für deine Info (und sorry das ich ins falsche Brett gepostet habe, ich hoffe es ist diesesmal richtig :wink:, aber nachdem es sich eh erledigt hatte, hab ich dann auch nicht mehr weitergefragt.

Hi,

Ich habe öfters gelesen, dass Teilansprüche (weil man das
Unternehmen während des Jahres verlässt) kaufmännisch zu
runden sind.

Das ist falsch. Im BUrlG steht, dass bei Ansprüchen von mindestens einem halben Tag aufgerundet wird.

Von Abrunden steht da aber nichts!
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

(gleichwohl wird es in der Praxis so gehandhabt)

a) 1,8 + 1,5 = 3,3 -> abgerundet auf 3 Tage

Das wäre es dann - ohne die Abrundung.

Und gibt es dazu gesetzliche Grundlagen.

Das BUrlG - Link siehe oben (keine Unterscheidung für Jahre -> nur „Anspruch“ ist dort erwähnt)

LG
Guido

Hi,

danke fürs entwirren :smile:

Grüße
/silvl

Hi,
jetzt muss ich leider nochmal nachhaken:

Man stelle sich vor, die fiktive Person erhält heute ein Schreiben in dem steht, dass ihr noch 3,5 Tage Urlaub zustehen… Muss diese Person jetzt noch einen halben Tag in der Arbeit Däumchen drehen, oder kann sie auf die Regelung aus dem BUrlG, die besagt dass halbe Tage aufzurunden sind, bestehen??

viele Grüße und schon mal Danke
/silvl

Hi,

oder kann sie auf die Regelung aus
dem BUrlG, die besagt dass halbe Tage aufzurunden sind,
bestehen??

Immer vorausghesetzt, dass für den „übergesetzlichen“ Teil nichts anderes vereinbart ist:

Klar! Wozu steht es sonst im Gesetz? :smile:

LG
Guido

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