Urlaubs verbot für azubi

Hallo,
ich bin Fleischer Auszubildender im 1. Lehrjahr.
Und ahbe in den Sommerferien etwas über eine Woche urlaub genommen.
Da der Metzger Meister jedoch Krank ist, und auch wohl kranckgeschrieben sein wird wnen cih urlaub habe, will man mir deshalb diesen Streichen/ versetzen.
Da aber siet monaten im Urlaub einiges geplant ist an freizeit aktivitäten die feststehen, und auch nur dann wahrgenommen werden, inc. behördengänge die noch zu erledigen sind.
Ich meine aber, das er des aus dem grund nicht darf, da der Betrieb sich so zu verhalten hat, das er NICHT vom azubi abhängig ist.

Hallo Trowa,
der Arbeitgeber kann Deinen Urlaub ‚aus wichtigem Grund‘ verschieben oder auch ganz verweigern. Wenn der Urlaub genehmigt war und widerrufen wird, hast Du Anspruch auf Ersatz Deiner Auslagen, also z.B. die Stornokosten einer gebuchten Reise. Wenn jmd in der Firma krank wird, ist das wohl ein echter Grund und nicht willkürlich.
Natürlich sollte der Betrieb nicht davon abhängen, dass ein Azubi einspringt. Auf der anderen Seite ist man aber auch in gewisser Weise ein Teil des Betriebs.
Wenn Du wichtige Termine hast: Sucht doch gemeinsam nach einem Kompromiss?
Viel Erfolg!
Ernesto

Zeitpunkt und Länge des Urlaubs
Der Urlaub muss dir im laufenden Kalenderjahr gewährt werden und du musst ihn auch nehmen (§7 Bundesurlaubsgesetz).

Nur wenn wichtige Gründe vorliegen (zum Beispiel Krankheit), kann der Urlaub ins nächste Jahr übertragen werden. Nimmt der Azubi Resturlaub mit in das neue Jahr, muss er den Urlaub bis zum 31. März des neuen Jahres aufbrauchen oder einen schriftlichen Antrag auf Übernahme des Resturlaubs stellen.

Dein Urlaub sollte zusammenhängend und deshalb auch in den Berufsschulferien gewährt werden. Er darf nur aufgeteilt werden, wenn du das willst oder wenn dringende betriebliche Gründe dafür sprechen. Liegt der Urlaub in der Berufsschulzeit, muss dem Azubi für jeden Berufsschultag ein weiterer Urlaubstag gewährt werden. Du hast aber laut Arbeitsrecht auf jeden Fall Anspruch darauf, zwei Wochen deines Jahresurlaubs am Stück und in einer berufsschulfreien Zeit zu nehmen (§7 Bundesurlaubsgesetz).

Was den Zeitpunkt des Urlaubs angeht, musst du dich mit deinem Ausbilder einigen (§ 7 Bundesurlaubsgesetz). Du musst also einen Urlaubsantrag stellen und der Ausbilder darf dir den Urlaub nur dann verweigern, wenn wichtige soziale Gründe (zum Beispiel Vorrang von Mitarbeitern mit Kindern) oder betriebliche Gründe (zum Beispiel feststehender Betriebsurlaub) dagegen sprechen. Damit es mit deinem Urlaub auch klappt, solltest du Folgendes beachten:

Der Arbeitgeber darf den Urlaub aus wichtigen betrieblichen Gründen streichen/verschieben, aber er muss im Gegenzug die entstandenen Kosten des Arbeitnehmers tragen, z.B. die Stornokosten des Hotels oder einer Reise. Verweigert der Arbeitnehmer diese Urlaubsverschiebung kann das u.U. ein Grund für eine Abmahnung oder sogar Kündigung sein, wenn dadurch wichtige Betriebsabläufe gestört werden.

Urlaub gibt es nur im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.Es wird Dir nichts überbleiben arbeiten zu gehen und Deinen Urlaub später nehmen.Ob es für den Betrieb notwendig ist oder nicht entscheidet immer der Arbeitgeber.Wenn Du allerdings Deinen Urlaub gebucht hast muss Dir Dein Arbeitgeber die Stornogebühr zahlen.

Hallo! Frag bei deiner Handwerkskammer an, die dern Lehrvertrag eingetragen haben. Die können dir eine rechtssichere Auskunft geben. Denk aber drann - du hast noch zwei Jahre Lehrzeit in dem Betrieb…!

Moin,
ich denke bei dem Problem bewegt man sich im Arbeitsrecht. Möglicherweise ist es nicht sinnvoll, es rechtlich auf die Spitze zu treiben. Wichtiger erscheint mir, einen Weg zu finden, der beide Seiten zufrieden stellt. Vor allem geht es auch darum, die Lehre problemlos zu beenden!

Alles Gute boboitze

Hallo, tut mir leid, kann diesbezüglich nicht helfen
beste Grüsse und alles Gute

Hallo Trowa Barton,

da kenne ich mich leider nicht aus.
Aber an deiner Stelle würde ich mich bei der IHK erkundigen.

lg
mondscheinmomo

Die Gesetze sind manchmal schwierig. Erkundige dich mal am Besten bei der IHK oder bei der Handwerkskammer.
Leider werden Auszubildende immer wieder ausgenutzt.
Im Notfall sollte man aber schon in einem Betrieb einspringen können, wenn das nicht zum Dauerzustand wird.
Persönliche Anmerkung: Du musst unbedingt an deiner Rechtschreibung arbeiten.

Sorry! Kann zu dieser Situation nur den Tipp geben sich bei der Fleischerinnung und/ oder bei der zuständigen Gewerkschaft zu erkundigen. Die haben Ahnung/ bzw. Gerichtsurteile für derartige Präzidenzfälle. Hoffe die können weiterhelfen.L.G.

Hallo Trowa,
Also in in deinem Fall liegt ganz klar ein Notfall des Betriebs vor.
Trotzdem kann dir der genehmigte Urlaub nicht so einfach gestrichen werden.
Wenn du verzichtest, dann muss Dir der Betrieb alle entstehenden Kosten ersetzen.
Trotzdem ist es schon erstaunlich, dass ein azubi im ersten Lehrjahr den Betrieb „retten“ soll.
Eigentlich sollst du was lernen.
Hier gilt entweder Tarifvertrag oder Bundesurlaubsgesetz für dich.
Unsere Azubis bekommen in den sommerferien 3 Wochen Betriebsurlaub reingedrückt.

viel Erfolg ULI

Bin leider überfragt. Könnte mir aber vorstellen, daß solange keine Festbuchung mit Kosten entstanden sind der Urlaub zurückstehen muss bzw. die angefallenen nachweisbaren Kossten vom " Verursacher " übernommen werden müssen.

Ich denke, dass er das REcht hat, aus betrieblichen Gründen, Deinen Urlaub zu verschieben. Lies mal Deinen Arbeitsvertrag - da steht das meistens drin.

Gruss A-A