Urlaubsabbruch wegen Todesfall

Hallo,
Familie X war in einem Hotel im Urlaub. Der Hotelbesitzer verlangt den vollen Urlaubsbetrag für 14 Tage bei der Anreise bar. Nach 7 Tagen muss Familie X den Urlaub abbrechen und nach Hause fahren, wegen einem Todesfall in der Familie. Hat die Familie Recht auf eine Entschädigung für den Resturlaub?
Liebe Grüße
Michi

Hallo!

Wenn der Todesfall durch eine rechtswidrige Tat eintritt, bestehen durchaus gewisse Entschädigungsansprüche gegen den Täter.

Das war doch die Frage, oder? Du wolltest doch nicht ernsthaft wissen, ob Hotelbesitzer das allgemeine Lebensrisiko ihrer Gäste tragen müssen?

Nein.

Hallo,

Hat die
Familie Recht auf eine Entschädigung für den Resturlaub?

solche Dinge werden - wenn überhaupt - über Versicherungen abgehandelt, die der Reisende vor Antritt der Reise abschließen muss.

Gruß, Niels

Hallo Michi,

Ja - eingeschränkt.

Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Fragestellung nicht um eine Pauschalreise handelte.

Der Gast muss den „Schaden des Hoteliers“ ersetzen. Es kommt darauf an, welchen Schaden er überhaupt hatte.

Ein Hotel kann i.d.R. das Zimmer sofort wieder vermieten.

Sollte dies nicht gelingen, müsste nachvollziehbar dargestellt werden, warum das nicht möglich war.
Zumindest das, was durch die vorzeitige Abreise tatsächlich nicht verbraucht wurde, kann auch nicht in Rechnung gestellt werden, z. B. die Kosten für das Frühstück, wenn dies im Preis inbegriffen war.

Viele Grüße
Mara