Urlaubsabgeltung = Barauszahlung?

Hallo zusammen,

ein AN erhält das Beendigungsschreiben über das befristete AV, in dem steht, dass „eine Barabgeltung (vom Resturlaub) ist grundsätzlich nicht möglich“.

Der AN einigte sich mit dem AG, dass die Hälfte der Resturlaubstage ausbezahlt werden. Der AN ging fest davon aus, dass Barabgeltung = brutto wie netto bedeutet.

Jetzt erhielt er die Abrechnung über die Urlaubsabgeltung und von dieser wurden doch SV-Beiträge und Lohnsteuer berechnet und abgezogen.

Wie ist hier die Rechtslage? Ist die Berechnung von SV-Beiträgen und Lohnsteuer auf die Urlaubsabgeltung rechtens oder hat der AN Anspruch auf eine Auszahlung der Urlaubsabgeltung ohne Abzüge?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo,

  1. Urlaubsabgeltung richtet sich nicht nach Belieben des AG, sondern nach den Gesetzen, in diesem Fall § 7 Abs. 4 BUrlG:
    http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
    Der Teil des Urlaubes, der also bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann, ist vollständig zu bezahlen (abzugelten).
  2. Bei der Urlaubsabgeltung handelt es sich um finanzielle Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis. Damit besteht prinzipiell Steuerpflichtigkeit. Da auch die Vergütung während eines Urlaubs natürlich steuer- und SV-pflichtig ist, ist es schon etwas abenteuerlich zu glauben, daß die Abgeltung ggü. der Vergütung steuerlich priviligiert wäre.

&Tschüß

Wolfgang