Hallo,
der 2 Jahresvertrag hat zum 31.12.2012 geendet. Laut Tarifvertrag bestand ein Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr und wurde auch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses verplant. Aufgrund Krankheit konnten aber 5 Urlaubstage nicht mehr in Anspruch genommen werden. Jetzt hat der AG mitgeteilt, dass diese Tage nicht ausgezahlt werden, da nur der mind. Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen (lt. Bundesurlaubsgesetz) berücksichtigt werden kann und diese bereits genommen wurden.
Dies stimmt aber nicht, da bis Juni 2012 Elternzeit bestand und somit nur ein anteiliger Anspruch auf 17 Tage. Zusätzlich wurden noch ca 12 Urlaubstage aus 2011 in Anspruch genommen die vor der Mutterschutzfrist nicht genommen werden konnte.
Muss der AG nun die 5 Urlaubstage von 2012 laut Tarifvertrag auszahlen oder darf er sich auf das Bundesurlaubsgesetz beziehen?