Urlaubsabgeltung bei befristeten Arbeitsvertrag

Hallo,

der 2 Jahresvertrag hat zum 31.12.2012 geendet. Laut Tarifvertrag bestand ein Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr und wurde auch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses verplant. Aufgrund Krankheit konnten aber 5 Urlaubstage nicht mehr in Anspruch genommen werden. Jetzt hat der AG mitgeteilt, dass diese Tage nicht ausgezahlt werden, da nur der mind. Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen (lt. Bundesurlaubsgesetz) berücksichtigt werden kann und diese bereits genommen wurden.
Dies stimmt aber nicht, da bis Juni 2012 Elternzeit bestand und somit nur ein anteiliger Anspruch auf 17 Tage. Zusätzlich wurden noch ca 12 Urlaubstage aus 2011 in Anspruch genommen die vor der Mutterschutzfrist nicht genommen werden konnte.

Muss der AG nun die 5 Urlaubstage von 2012 laut Tarifvertrag auszahlen oder darf er sich auf das Bundesurlaubsgesetz beziehen?

Hallo,

das läuft wohl nach dem Motto: Probieren kann man es ja mal.

§ 7 Abs. 4 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
bezieht sich nicht nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub, sondern auf den gesamten Erholungsurlaub, den der AG dem AN vertraglich zugesichert hat - also auch auf den Urlaubsanspruch, der über das gesetzliche Maß hinausgeht.
Das ist auch in Rechtsprechung und Fachliteratur vollkommen unstrittig.
Im geschilderten Fall wird der AN den AG durch schriftliche Anmeldung des Anspruches in Verzug setzen müssen und ggfs. den Anspruch einklagen müssen.

&Tschüß
Wolfgang