Urlaubsabgeltung bei Kündigung

Hallo!

Bei meinem jetzigen Arbeitgeber haben sich über die Dauer meiner Beschäftigung 82 Urlaubstage angesammelt, die ich nicht nehmen konnte. Von jedem Jahresurlaub à 30 Tage habe ich also Urlaubstage in das nächste Kalenderjahr übertragen usw.

Da ich vor Ort bei unserem Kunden eingesetzt bin und keine Vertretung habe, war es einfach nicht möglich, den gesamten Jahresurlaub zu nehmen. Der aufgelaufene Urlaubsanspruch wird intern bei meinem Arbeitgeber - dem diese Problematik bekannt ist - auch mit 82 Tagen ausgewiesen.

Nun habe ich zum 29.02.2012 gekündigt, da ich ab dem 01.03.2012 eine neue Stelle gefunden habe (derselbe Auftrag beim selben Kunden, jedoch ein anderes Unternehmen) und um Auszahlung dieser 82 Tage gebeten. Bisher habe ich vom Arbeitgeber keine Reaktion erhalten. Einfach Urlaub nehmen kann ich nicht, zumal ich das jetzige Projekt auch nach dem Arbeitgeberwechsel weiterhin betreue.

  1. Habe ich Anspruch auf die Auszahlung meiner Urlaubstage?

  2. Wie soll ich mich jetzt verhalten, denn mein jetziger Arbeitgeber scheint die Situation aus finanziellen Gründen aussitzen zu wollen.

Guten Tag.
Nachfolgende Auskunft richtet sich nach DEUTSCHEM RECHT - für Österreich, Schweiz pp. bitte woanders fragen!!
Also:
Gem. § 7 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) ist der Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu gewähren und zu nehmen.
Nur wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe entgegenstehen, kann der Urlaub bis einschließlich 31.3. des Folgejahres genommen werden.
Danach ist er WEG - einzige Ausnahme:
Man war das ganze Jahr UND bis zum 31.3. des Folgejahres oder darüber hinaus arbeitsunfähig krank.
Das liegt bei Ihnen aber offenbar nicht vor.
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden, so ist er abzugelten ( $ 7 BUrlG).
Sie haben also Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs für 2011, falls Sie diesen aus dringenden betrieblichen Gründen nicht hatten nehmen können, und der Abgeltung von 2/12 des Jahresurlaubs für 2012.
Mehr gibt es nicht.
Die Urlaube für alle Jahre bis einschließlich 2011 sind verfallen.
Den o.a. Urlaubsanspruch können Sie einklagen, schauen Sie aber bitte in den Arbeits- oder Tarifvertrag, ob dort Ausschlussfristen für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis stehen; allerdings hat das Bundearbeitsgericht kürzere Ausschlussfristen als 3 Monate für unwirksam erklärt.
Dann oder wenn gar keine Fristen vereinbart sind, gilt auch für den Urlaubsabgeltungsanspruch die regelmäig Verjährungsfrist von 3 Jahren gem. § 195 BGB.
Bitte achten Sie aber - nochmals! - unbedingt darauf, ob in Ihrem Arbeitsvertrag u.U. etwas anderes steht, oder auch in einem Tarifvertrag (der aber dann gerade auch auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar sein muss.)
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Alles Gute
Eifelwanderer (rapweiss.de)

Guten Abend, der AG muss ihnen die Urlaubstage ausbezahlen, zumindest die vom letzten Jahr und vom diesem Jahr. Der andere Urlaub ist dann natürlich freiwillig. Denn eigentlich ist der Jahresurlaub bis zum 31. März des Folgejahres zu nehmen oder zu bezahlen. Das liegt nun im Ermessen des AG. Sie haben gute Chancen, wenn Sie etwas schriftliches haben. LG und viel Glück.

Grundsätzlich ist es so, daß der Urlaub am 31.3. des Folgejahres verfällt, es sei denn, es ist ausdrücklich anders vereinbart. Da Ihr AG die 82 Tage ausweist sind die Chancen groß, daß Sie die Auszahlung erfolgreich einklagen könnten; beim Arbeitsgericht weiß man aber nie. Schreiben Sie den Arbeitgeber formal an und fordern ihn auf, die 82 Tage auszuzahlen, darauf muß er reagieren. Ansonsten bleibt Ihnen nur der Klageweg. Zu beachten wären noch ggf. Ausschlußfristen aus dem Arbeitsvertrag, innerhalb derer Sie Ansprüche geltend machen müssen, anderenfalls verfallen sie. Möglicherweise bleiben Ihnen dadurch dann doch nur die Resturlaubsansprüche aus 2011.