Hallo,
ich beabsichtige meinen Arbeitsvertrag als Angestellte in D, in dem ich seit 1.11.2011 arbeite, zum 1.7. zu kündigen, bin also seit 8 Monaten im Betrieb. Ich arbeite in Teilzeit als 4 Tage Woche und habe 23 Tage Urlaubsanspruch für 2012, von denen ich 1 Tag bisher genommen habe
Nach dem Bundesurlaubsgesetz §4 müsste ich Anspruch auf den vollen Urlaub haben, auch wenn ich ihn mir nun bei Jobwechsel auszahlen lasse (zeitlich kann ich die 22 Tage in vier Wochen Kündigungsfrist nicht mehr nehmen).
Im Vertrag steht allerdings, dass der AN bei Ausscheiden nur Anspruch auf 1 Zwölftel des Jahresurlaubes hat. Also 23/ 12* 6 =11,5, aufgerundet 12. Gilt hier nun
a)mein Arbeitsvertrag- dann hätte ich nur 12-1=11 Stunden Resturlaub.
Bei meinem neuen AG werde ich nur 18 Tage Jahresurlaub haben, anteilig also nur noch 6 Tage für die ganze zweite Jahreshälfte, obwohl ich eigentlich Sommerurlaub geplant hatte und das
b) das BurlG - dann könnte ich mir 22 Tage auszahlen lassen, hätte beim neuen AG aber überhaupt keinen Urlaubsanspruch mehr für 2012.
c) könnte mein AG, wenn ich auf das BurlG verweise, mir nur den Mindestanspruch gewähren, also 16 Tage im Jahr bei 4Tage-Woche?
Ich lese seit Tagen quer durch das Netz und finde nichts, was auf meinen Fall zutrifft.
Würde aber unbedingt die rechtliche Grundlage kennen, bevor ich meinem alten Chef kündigebzw. den neuen Vertrag mache.
Fakt ist, ich würde gern den Job wechseln, aber auch im August mindestens 2 Wochen Urlaub machen. Der neue Vertrag ist noch nicht geschrieben, vielleicht kann ich da noch Details mit einbringen…
Vielen Dank fürs Mitdenken, Überlegen,
Hallo Ralf-G. Kutscher,
vielen Dank für die Einschätzung. Ich gehe eigentlich auch am ehesten davon aus, dass Büro 1 den gesamten Anspruch an Jahresurlaub bei Kündigung nach 6 Monaten halbiert, evt. den Rest auszahlt und dass dann später Büro 2 mir den dort üblichen Jahresurlaub anteilig auf die 6 Monate der zweiten Jahreshälfte umgerechnet gibt.
Scheint mir zumindest die einfachste Methode für alle beteiligten AG.
Nur ich habe ich dann wohl im August nur rechtmässig Anspruch auf die im Juli erarbeiteten 1,5 Urlaubstage bei Büro 2 und kann trotz der ausgezahlten 11 Tage von Büro 1 meinen Sommerurlaub knicken.
Oder weiß Jemand vielleicht noch eine andere Möglichkeit?
Danke!!
Urlaub dient in erster Linie der Erholung. Eine Vergütung ist nur Ausnahmefall möglich.
Die Regelung im Bundesurlaubsgesetz dient meiner Meinung dazu, falls du z.B. im Jannuar deinen gesamten Jahresurlaub schon nimmst, dir in der 2. Jahreshälfte keine Nachteile dadurch entstehen dürfen.
Wenn du eine 4-Tagewoche hast, musst du pro Woche auch nur 4 Tage Urlaub nehmen, so wie du bei Arbeitsunfähigkeit auch deine Stunden / Gehalt als Lohnfortzahlung erhälten würdest.
… nun ist doch Frage, falls du mit deinem Arbeitgeber nicht unter einen Hut kommst, wie geht es weiter? Geltendmachung? Gerichtliche Einigung? Falls ja, da braucht du hundertprozentige Sicherheit. Also gehe zur Rechtsberatung deiner Gewerkschaft oder zu einem Anwalt. LG und viel Glück.
Ist nicht mein Spezialgebiet, aber Tarifvertrag und Arbeitsvertrag gelten vor allgemeiner Regelung des BurlG. Insofern wird wohl eher die anteilige Urlaubsvariante die Richtige sein.
Wenn der neue Arbeitgeber ein Interesse an Ihrer Einstellung hat und Sie im Voraus sagen, dass Sie 2 Wochen Sommerurlaub gebucht haben, wird er Ihnen diesen Urlaub sicher nicht verwehren, sondern im Vorgriff auf die weitere Beschäftigungszeit geben.
Hallo Rico,
Dein Fehler im Denkansatz ist folgender: Du hast immer nur für ein volles Kalenderjahr einen Urlaubsanspruch (der am 31.12. verfällt, wenn nichts anderes geregelt ist), also für 2012 die 23 Tage. Kündigst Du zum 30.06., werden daraus anteilig 11,5 Tage, den Rest muss Dir Dein neuer AG gewähren.
Die 23 Tage sollten aber in Deinem Arbeitsvertrag stehen. Wenn Du die jetzt aus dem Bundesgesetz abgeleitet hast, musst Du noch berücksichtigen, dass lt. Bundesgesetz auch der Samstag als Urlaubstag gezählt werden muss.
Somit kann man gut und gerne 11 Tage Urlaub in 4 Wochen nehmen.