Hallo,
mal angenommen, eine AN kommt aus der Elternzeit wieder in den Job zurück und hatte vor Beginn der Elternzeit/Mutterschutzfrist ein Beschäftigungsverbot.
Beschäftigungsverbot 2013 / Elternzeit 2014 / Job zurück seit 01.01.2015
Auf Grund des Beschäftigungsverbot aus 2013 hat die AN eine zusätzlichen Urlaubsanspruch von 18 Tagen.
Weiterhin sei angenommen, dass eine Urlaubsabgeltung erfolgen soll.
AN erhielt in 2013 zum Fix-Gehalt zusätzlich VWL, monatliche Prämien sowie einen Firmenwagen (1%-Regelung).
Seit 2015 erhält AN zum Fix-Gehalt zusätzlich VWL und einen Firmenwagen (1%-Regelung). Prämie bekommt sie erst ab April ausgezahlt (immer 3 Monate rückwirkend, also die Präme im April ist der Erfolg des Monats Januar usw.).
Wie würde nun die Höhe der Urlaubsabgeltung berechnet werden?
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Wäre der Bemessungszeitraum 2013 oder 2015?
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Wäre VWL, Prämien, Firmenwagen mit im Brutto-Lohn? Wenn ja und 2015, auch die rückwirkende Prämie aus April und Folgemonate?
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Verfällt der Urlaubsanspruch nach dem 31.03.2015?
Danke und Gruß,
Fred
P.S. Suchfunktion hat mir nicht geholfen