Hallo,
Arbeitnehmer ist Krank o. Lohnfortzahlung und wird auch dieses Jahr nicht mehr arbeiten können. Er geht zum Ende des Jahres in Rente. Hat allerdings noch 29 Tage Urlaub die er nicht mehr nehmen kann.
Arbeitgeber möchte den Urlaub nicht auszahlen, da der AN ja nicht arbeitsfähig ist und den Urlaub somit nicht nehmen kann.
Hat der Arbeitgeber recht? Oder ist er evtl. an den 31.3. d. Folgejahres gebunden?
Danke für Antworten.
Im Normalfall Abgeltung bei Gesundung
Hi
Hat der Arbeitgeber recht? Oder ist er evtl. an den 31.3. d.
Folgejahres gebunden?
Zwei mal Ja.
Solange der AN nicht arbeitsfähig ist, muss der AG auch nicht abgelten.
Allerdings greift natürlich auch hier die Übertragung zum 31.3. des Folgejahres. Kann der AN also bis dahin das Ende seiner Arbeitsunfähigkeit nachweisen, sollte auch der Urlaub abgegolten werden.
http://www.agsv.nrw.de/recht/urteile/UrlaubAU.html
Ob das allerdings jetzt hier (Stichwort Altersrente) auch greift, weiß ich zugegeben nicht.
LG
Guido