Was passiert wenn der Arbeitgeber der festen Überzeugung ist, daß der AN seinen Jahresurlaub bereits nahm, dieser aber das Gegenteil behauptet ? Bedauerlicherweise sind keine schriftlichen Aufzeichnungen gemacht worden.
Hallo Marvin
Der AG rechnet doch jeden Monat dem AN vor, wieviel er ihm wofür gezahlt hat.
Oder es gibt Lohnscheine, Akkordscheine, Anwesenheitslisten oder - nachweise usw. usw.
Das muss doch irgendwie möglich sein, die Zeiten zu trennen.
Sollte der AG natürlich seine Mitarbeit zu dieser Lösung verweigern, hilft nur noch der Gang zum Rechtsanwalt mit möglichst vielen Belegen und Beweisen der eigen Sicht der Dinge.
Gruß
Rochus
Was passiert wenn der Arbeitgeber der festen Überzeugung ist, daß der AN seinen Jahresurlaub bereits nahm, dieser aber das Gegenteil behauptet ? Bedauerlicherweise sind keine schriftlichen Aufzeichnungen gemacht worden.
Wäre er denn der einzigste AN in dieser Firma? Können sich die Kollegen nicht daran erinnern, dass er immer da war?
Hallo
Wenn der AG dieser Meinung ist, verweigert er einfach jeden weiteren Urlaubsantrag des AN. Der AN kann dann wiederum den Rechtsweg zur Durchsetzung seines vermeintlichen Anspruchs einschlagen. Dann landet das irgendwann vor Gericht und beide Seiten können ihren Standpunkt darlegen. Und wenn der klagende AN dann weiterhin steif und fest behauptet, er habe nie Urlaub gehabt und der AG kann (siehe anderer Beitrag) mittels Kollegen des AN das Gegenteil glaubhaft darlegen, dann bekommt der AN ein arges Problem…
Außerdem sollte der AG für die Zukunft gelernt haben…
Gruß,
LeoLo