Urlaubsabgeltung nach AG-Wechsel Fehlberechnung

AN nahm 2010 Elternzeit für sein 1.Kind über 2 Monate. Sein Jahresurlaub wurde um 2/12 gekürzt.
2011 wechselt AN den AG.
In 2012 bekommt AN das 2.Kind und beantragt wieder Elternzeit über 2 Monate, diesmal jedoch nicht am Stück.

Weil die Berechnung seines Urlaubsanspruchs in seinen Augen falsch gerundet wurde, informiert sich der AN genauer und stellt fest, dass lt. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG (http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html) für Kind 1 (auch) falsch gerechnet wurde. Der Urlaubsanspruch darf nämlich nur für jeden VOLLEN Kalendermonat (also 01. - Ende) um 1/12 gekürzt werden.

Kann der AN noch einen Anspruch seinem ehemaligen AG gegenüber geltend machen?

Ist der Fall zu komplex oder fehlen weitere Informationen?

Hi!

Ist der Fall zu komplex oder fehlen weitere Informationen?

War eine Ausschlussfrist (durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag) vereinbart?

Gruß
Guido

Guten Tag,

Hallo,

im Jahr 2011 gab es einen neuen Arbeitsvertrag unter einen neuen Firmierung (Joint Venture mit anderer Firma), der Urlaubsanspruch wäre aber im Jahr 2010 gewesen. Dort gab es eine Ausschlussklausel von 3 Monaten nach Anstellungsende. Im alten Arbeitsvertrag gab es das nicht.

Problematisch ist wohl nur, dass die Firmen - und damit der Urlaub auch - ineinander übergegangen sind.

Hi!

Dort gab es
eine Ausschlussklausel von 3 Monaten nach Anstellungsende.

Damit kann man sich dann weitere Gedanke, ob der Urlaub eh am 31.03. des Folgejahres verfallen wäre etc. pp., mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sparen.

Sorry.

Gruß
Guido