AN nahm 2010 Elternzeit für sein 1.Kind über 2 Monate. Sein Jahresurlaub wurde um 2/12 gekürzt.
2011 wechselt AN den AG.
In 2012 bekommt AN das 2.Kind und beantragt wieder Elternzeit über 2 Monate, diesmal jedoch nicht am Stück.
Weil die Berechnung seines Urlaubsanspruchs in seinen Augen falsch gerundet wurde, informiert sich der AN genauer und stellt fest, dass lt. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG (http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html) für Kind 1 (auch) falsch gerechnet wurde. Der Urlaubsanspruch darf nämlich nur für jeden VOLLEN Kalendermonat (also 01. - Ende) um 1/12 gekürzt werden.
Kann der AN noch einen Anspruch seinem ehemaligen AG gegenüber geltend machen?