Urlaubsabgeltung und ALG 1

Moin zusammen!
Ich bin neu hier und habe zu oben genanntem einige Fragen…

Die momentane Situation:

  • ab 01.07.12 arbeitslos, bei dieser Arbeitsstelle beschäftigt vom 11.04.2011 bis eben zum 30.06.2012, d.h. Anspruch auf ALG 1 - so weit, so gut.
  • ab dem 22.08.12 duales Studium, d.h. bis zu diesem Tag besteht Anspruch auf ALG 1 - richtig?
  • bei Urlaubsabgeltung ruht für die Anzahl der Urlaubstage der Anspruch auf ALG 1 - korrekt?

Wenn man jetzt noch über einige Urlaubstage verfüge, frage ich mich, was sinnvoller ist: diese ausbezahlen zu lassen oder diese noch zu nehmen. Wäre nett, wenn ein Experte bzw. jemand in einer ähnl. Situation dazu etwas schreiben könnte.

Vielen Dank und freundliche Grüße

„… frage ich mich, was sinnvoller ist:“

Da frage ich mich, was die Sinnfrage soll. Mutmaßlich geht es darum, was zweckvoller ist, wenn man mehr Geld vom Amt haben möchte.

Wenn man vor Arbeitsende seinen vollen Urlaub nimmt, dann gibt es danach normal ALG I.

Ob man den nehmen kann, weiß man aber nie genau.

Kann man nicht, dann gibt es ALG I halt ein wenig später.

Mehr Geld hat man in keinem Fall - höchstens mehr Urlaug …

Gruß aus Berlin, Gerd