Moin zusammen!
Ich bin neu hier und habe zu oben genanntem einige Fragen…
Die momentane Situation:
- ab 01.07.12 arbeitslos, bei dieser Arbeitsstelle beschäftigt vom 11.04.2011 bis eben zum 30.06.2012, d.h. Anspruch auf ALG 1 - so weit, so gut.
- ab dem 22.08.12 duales Studium, d.h. bis zu diesem Tag besteht Anspruch auf ALG 1 - richtig?
- bei Urlaubsabgeltung ruht für die Anzahl der Urlaubstage der Anspruch auf ALG 1 - korrekt?
Wenn man jetzt noch über einige Urlaubstage verfüge, frage ich mich, was sinnvoller ist: diese ausbezahlen zu lassen oder diese noch zu nehmen. Wäre nett, wenn ein Experte bzw. jemand in einer ähnl. Situation dazu etwas schreiben könnte.
Vielen Dank und freundliche Grüße