Hallo,
angenommen Herr X erkrankt ab Winter 2012 längerfristig und bezieht Krankengeld. Der Arbeitsvertrag ist zum 31.03.2013 befristet, der Resturlaub aus 2012 und der neu entstandene Urlaub aus 2013 wird zum Ende der Beschäftigung abgegolten. Ab dem 1.4.2013 bezieht Herr X ALG 1.
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Wird die Urlaubsabgeltung auf das Krankengeld angerechnet oder bekommt er in dem Monat die Urlaubsabgeltung vom AG UND das volle Krankengeld?
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Auch wenn die Frage in ein anderes Bett gehört, aber vielleicht kann das hier trotzdem jemand beantworten…
Angenommen die Urlaubsabgeltung wird erst im April ausbezahlt, wird diese dann auf das ALG 1 angerechnet oder erhält Herr X dann ALG plus die Urlaubsabgeltung?
Vielen Dank im voraus
Tato