Urlaubsabsage nach Abmahnung in der Ausbildung?

Hallo,

mein Ausbilder hat mir heute eine Abmahnung erteilt augrund unentschuldigter Fehlstunden in der Berufsschule (die Entschuldigungen wurden noch nicht nachgreicht). Laut http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/aus-und-weiter… hat er ja das Recht dazu „z. B. wegen unentschuldigten Fehlens in der Berufsschule“. Wobei ich hier noch nicht ganz sicher bin da es vier Entschuldigungen sind für’s zuspät kommen und eine Entschuldigung wegen Krankheit.

Es geht sich jedoch darum: Im Gespräch heute hat mein Ausbilder mir noch meinen Urlaub für übermorgen (Freitag, 10ter Mai) abgesagt. Mein Chef hat mir am 29. April den Urlaub schon zugesagt! (Passiert alles via Outlook). Begründen tut er dies mit der Abmahnung.

Laut http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#widerruf kann er mir den Urlaub, der ja Zugesagt worden ist, NICHT mehr wegnehmen, AUSSER bei dringenden betrieblichen Erfordernissen. DIES ist ja nicht der Fall. Er brgeündet die Absage ja mit der Abmahnung.

Ist dies nun Rechtens? Kann ich dagegen was tun? Bin Dankbar für jede Antwort!

Nein, das ist nicht rechtens.

Hallo,

rechtens ist das m.E. nicht.

Entscheidend ist aber auch was man möchte:

Wenn einem der Freitag sehr wichtig ist, würde ich ein Alternativangebot machen: irgendwetwas was sonst in der Firma unbeliebt ist (Samstagsdienste, Spätdienste, …). Der Ausbilder möchte einen wegen der unentschuldigten Fehlzeiten bestrafen. Ggf. eine spürbare Alternative anbieten.

Rechtlich muss der Arbeitgeber den zugesagten Urlaub einhalten. Er könnte stattdessen aber z.B. sagen, dass es nächstes Jahr von Juni bis September überhaupt keinen Urlaub gibt.

Am besten heute noch das Gespräch mit dem Ausbilder suchen. Zauberwörter sind „tut mir leid“, „Entschuldigung“ „kommt nicht nicht wieder vor“ (wenn es tatsächlich stimmt!).

Gruß

RHW

mein Ausbilder hat mir heute eine Abmahnung erteilt augrund
unentschuldigter Fehlstunden in der Berufsschule (die
Entschuldigungen wurden noch nicht nachgreicht). Laut
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/aus-und-weiter…
hat er ja das Recht dazu „z. B. wegen unentschuldigten Fehlens
in der Berufsschule“. Wobei ich hier noch nicht ganz sicher
bin da es vier Entschuldigungen sind für’s zuspät kommen und
eine Entschuldigung wegen Krankheit.

Es geht sich jedoch darum: Im Gespräch heute hat mein
Ausbilder mir noch meinen Urlaub für übermorgen (Freitag,
10ter Mai) abgesagt. Mein Chef hat mir am 29. April den Urlaub
schon zugesagt! (Passiert alles via Outlook). Begründen tut er
dies mit der Abmahnung.

Laut http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#widerruf kann
er mir den Urlaub, der ja Zugesagt worden ist, NICHT mehr
wegnehmen, AUSSER bei dringenden betrieblichen Erfordernissen.
DIES ist ja nicht der Fall. Er brgeündet die Absage ja mit der
Abmahnung.

Ist dies nun Rechtens? Kann ich dagegen was tun? Bin Dankbar
für jede Antwort!

Hallo,
rechtlich verbindliche Ratschläge zu geben ist für Nicht-Juristen etwas problematisch. Ihre Argumentation scheint mir aber plausibel.
Eine juristische Argumentation ist für Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht sicherlich notwendig. Vielleicht ist hier ein sachliches Gespräch mit dem Ausbilder noch möglich.

nordon

So lange die Fehlzeiten in der Berufsschule noch da sind kann er das machen. Aber die Zeit die du für deine Internetrecherchen investiert hast hättest du besser zur Beseitigung deiner Fehlzeiten genutzt und dich um die Entschuldigungen gekümmert. Wie stellst du dir denn den weiteren Ausbildungsverlauf vor? Meinst du , du wirst danach noch übernommen? Ich würde jetzt erst mal kleine Brötchen backen wie man so sagt und auf den einen Scheiß Urlaubstag verzichten um nicht noch mehr aufzufallen. Man hat als Azubi nicht nur Rechte sondern auch Pflichten, wie andere Arbeitnehmer auch.

Hallo,

Berufsschulzeit ist Arbeitszeit! Zu spät in die Berufsschule zu kommen ist genau so, wie zu spät zur Arbeit zu erscheinen. Unentschuldigt, oder bei ständiger Wiederholung ist das sogar ein Kündigungsgrund. Wenn man wegen Krankheit fehlt, hat man ein ärtzlichen Atest. Die Entschuldigung von Mutti oder die selbstgeschriebene zählt da nicht. Für den Betrieb ist das Blaumachen.
Natürlich werden die Fehlstunden vom Urlaub abgezogen.
Deine Beispiele beziehen sich auf Fälle in denen kein
Schwänzen vorausgegangen ist.
Es ist also völlig rechtens, dass Dein Ausbilder Deinen Urlaub streicht. Mit der Begründung der Abmahnung.

Denke mal über Dein Verhalten nach.

Schöne Grüße

Nein, das ist nicht rechtens.

Hallo,

danke für die Antwort! Sowohl mein Anwalt für Arbeitsrecht, als auch die IHK sieht es als nicht rechtens ans!

Danke!

Mein Verhalten ist mir durchaus bewusst. Jedoch, wie schon oben geantwortet: Nein, die Abmahnung ist kein Grund den Urlaubstag zu streichen.

Danke, meine Rechten und Pflichten nehme ich als Arbeitnehmer // Azubi war, habe jedoch in diesem Fall versagt, und daher die Abmahung kassiert, zu recht!

Nach Gespräch mit IHK und Anwalt für Arbeitsrecht jedoch hat der Ausbilder NICHT DAS RECHT mir meinen Urlaubstag als „Strafe“ zu entsagen.

Weitere Fehlstunden kann er mir vom restlichen, noch NICHT GENEHMIGTEN URLAUB abziehen.

Ob ich übernommen werde oder nicht ist meine Sache.

Danke.

Na, wenn Du meinst…