Hallo,
mein Ausbilder hat mir heute eine Abmahnung erteilt augrund unentschuldigter Fehlstunden in der Berufsschule (die Entschuldigungen wurden noch nicht nachgreicht). Laut http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/aus-und-weiter… hat er ja das Recht dazu „z. B. wegen unentschuldigten Fehlens in der Berufsschule“. Wobei ich hier noch nicht ganz sicher bin da es vier Entschuldigungen sind für’s zuspät kommen und eine Entschuldigung wegen Krankheit.
Es geht sich jedoch darum: Im Gespräch heute hat mein Ausbilder mir noch meinen Urlaub für übermorgen (Freitag, 10ter Mai) abgesagt. Mein Chef hat mir am 29. April den Urlaub schon zugesagt! (Passiert alles via Outlook). Begründen tut er dies mit der Abmahnung.
Laut http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#widerruf kann er mir den Urlaub, der ja Zugesagt worden ist, NICHT mehr wegnehmen, AUSSER bei dringenden betrieblichen Erfordernissen. DIES ist ja nicht der Fall. Er brgeündet die Absage ja mit der Abmahnung.
Ist dies nun Rechtens? Kann ich dagegen was tun? Bin Dankbar für jede Antwort!