Urlaubsangabe im Arbeitsvertrag bindend?

Hallo,
angenommen ein AN geht auf 4 Tage Teilzeit (lt. Vertrag mit Angabe der Wochenstundenzahl und den genauen Wochentagen: Mo - Do)runter. Er erhält/unterzeichnet einen neuen Arbeitsvertrag. In dem sind jetzt auch die üblichen 25 Tage
Urlaub (wie bei Vollzeitkräften)aufgeführt.
(rechnerisch wären ja nur 20 Urlaubstage zu gewähren)
Es bestehet kein sep.Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung über Urlaub.sansprüche

Hat der AN nun Anspruch auf die (wenn auch von der Perso versehentlich) fehlerhaft aufgeführten/errechneten Urlaubstage? Der
Vertrag ist beidseitig so unterzeichnet worden.
Danke.

Hallo

Was steht denn da im vollständigen Wortlaut?

Gruß,
LeoLo

…regelmäßige Arbeitszeit beträgt 32h wöchentlich ohne Pausen. Diese verteilen sich auf die Arbeitstage Mo bis Do.
Der AN erhält je Kalenderjahr Erholungsurlaub von 25 Arbeitstagen.

Danke für eure Einschätzung.

Ergänzung:
Diese verteilen sich >gleichmäßig