Hallo,
angenommen ein AN geht auf 4 Tage Teilzeit (lt. Vertrag mit Angabe der Wochenstundenzahl und den genauen Wochentagen: Mo - Do)runter. Er erhält/unterzeichnet einen neuen Arbeitsvertrag. In dem sind jetzt auch die üblichen 25 Tage
Urlaub (wie bei Vollzeitkräften)aufgeführt.
(rechnerisch wären ja nur 20 Urlaubstage zu gewähren)
Es bestehet kein sep.Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung über Urlaub.sansprüche
Hat der AN nun Anspruch auf die (wenn auch von der Perso versehentlich) fehlerhaft aufgeführten/errechneten Urlaubstage? Der
Vertrag ist beidseitig so unterzeichnet worden.
Danke.