Urlaubsanleihe aus dem Folgejahr?

Hallo Forum! :wink:

In einem Unternehmen gelten der 24.12. und der 31.12. zusammen als ein ganzer Arbeitstag. Die Mitarbeiter werden gebeten, für diese beiden halben Arbeitstage einen Urlaubstag aufzuwenden, da an diesen beiden Werktagen im Unternehmen nicht gearbeitet werde.

Ein Arbeitnehmer hat allerdings im Dezember seinen gesamten Jahresurlaub bereits verbraucht. Er widerspricht der zwangsweisen Urlaubsbeanspruchung. Die Personalabteilung teilt ihm mit, in diesem Fall werden man das Urlaubskonto das Folgejahres mit einem Tag belasten, sich also sozusagen den Urlaubstag vorausgreifend aus dem Folgejahr ausleihen.

Frage: Ist das in irgendeiner Art und Weise zulässig?

Hallo

Frage: Ist das in irgendeiner Art und Weise zulässig?

Nein. Der AG hat entweder für Beschäftigung zu sorgen oder muß bezahlte Freistellung hinnehmen. Dazu muß der AN allerdings ganz klar seine Bereitschaft zur Erbringung der Arbeitsleistung an den beiden Tagen anzeigen.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo!

Nein. Der AG hat entweder für Beschäftigung zu sorgen oder muß
bezahlte Freistellung hinnehmen.

Auch wenn diese vorgehensweise lange im Voraus bekannt ist, sozusagen
Betriebsferien?

Wenn ich so an mich denke, könnte ich mir dann auch vorstellen allen
meinen Mitarbeitern keinen Tag Urlaub mehr zu schenken. Ich denke der
fiktive AN hat dann viele Freunde im Betrieb, wenn für alle wieder gilt
24.12 und 31.12 sind normale Arbeitstage.

Gruß
Stefan

Hallo

Wenn ich so an mich denke, könnte ich mir dann auch vorstellen
allen
meinen Mitarbeitern keinen Tag Urlaub mehr zu schenken.

Klar kann der AG das machen. Wobei zumindest aber die Möglichkeit des Anspruchs aufgrund betrieblicher Übung individuell bei jedem AN berücksichtigt werden muß.

Ich
denke der
fiktive AN hat dann viele Freunde im Betrieb,
wenn für alle wieder gilt
24.12 und 31.12 sind normale Arbeitstage.

Naja… Also zunächst einmal wurde ja nach der Rechtslage gefragt. Wo kein Kläger da kein Richter, ergo können AG und AN das natürlich anders handhaben, als es das Gesetz vorsieht.

Im übrigen ist die hier dargelegte Sichtweise schon sehr subjektiv, denn der AG muß sich mindestens den Schuh anziehen, daß er selber bei der Urlaubserteilung ja geschlafen hat. Etwas anderes (zumindest aus "moralischer Sicht) wäre es ja, wenn der AG bei der letzten Urlaubserteilung zum AN gesagt hätte:„Ok, bewillige ich dir, aber denk dran, im Dezember ziehen wir dir dann einen Tag vom nächsten Jahr ab.“ Vermutlich lief es aber eher so, daß der AG den Urlaub bewilligt hat und später, nach Bemerken des Irrtums, auf den AN zuging, um ihm zu offerieren, was er denn nun zu gedenken tue…

Nebenbei wäre diese Form der Sanktionierung des Vorfalles in meinen Augen ein klarer Verstoss gegen die Fürsorgepflicht des AG, wenn die Neuregelung der Urlaubsnahme am 24. und 31. dem AN zugeschoben wird. Da kann der AG auch gleich einen Zettel ans schwarze Brett hängen mit dem Namen des AN und dem Aufruf zum kollektiven Mobbing.

Ich, als AG, würde einfach für mich entscheiden, daß ich in Zukunft sorgfältiger die Urlaubsanträge prüfe, anstatt den schwarzen Peter dem AN zuzuschieben, ihn auf eine Zielscheibe zu binden und den Beschuss frei zu geben.

Gruß,
LeoLo

Morgen!

Wobei zumindest aber die
Möglichkeit des Anspruchs aufgrund betrieblicher Übung
individuell bei jedem AN berücksichtigt werden muß.

Gilt denn eine betriebliche Übung nur für den AG oder gibt es diesen
Begriff auch für Pflichten und Regeln des AN?

Im übrigen ist die hier dargelegte Sichtweise schon sehr
subjektiv, denn der AG muß sich mindestens den Schuh anziehen,
daß er selber bei der Urlaubserteilung ja geschlafen hat.

Rechtlich hast du sicher Recht aber eigentlich erwarte ich von
meinen Mitarbeitern, das sie bis 30 zählen können.

Da kann der AG auch gleich einen Zettel
ans schwarze Brett hängen mit dem Namen des AN und dem Aufruf
zum kollektiven Mobbing.

Wenn das Verhalten einiger Wenigen oder gar eines Einzelnen dazu
führt, das alle einen Vorteil gestrichen bekommen fände ich die
Idee gar nicht schlecht.

Ich, als AG, würde einfach für mich entscheiden, daß ich in
Zukunft sorgfältiger die Urlaubsanträge prüfe

Warum immer der AG? Klar ich kann noch einen Personalreferenten
einstellen und die Kosten dann auf alle verteilen (irgendwo muß
es ja herkommen) aber das muß doch nicht sein.

Auch wenn das mit Recht jetzt nichts mehr zu tun hat, ich fand
die Frage schon etwas merkwürdig. Da es aber nur ein fiktiver Fall
ist und es ausschließlich um die rechtlichen Aspekte geht, halte
ich mich zurück.

Gruß
Stefan