Hallo
Wenn ich so an mich denke, könnte ich mir dann auch vorstellen
allen
meinen Mitarbeitern keinen Tag Urlaub mehr zu schenken.
Klar kann der AG das machen. Wobei zumindest aber die Möglichkeit des Anspruchs aufgrund betrieblicher Übung individuell bei jedem AN berücksichtigt werden muß.
Ich
denke der
fiktive AN hat dann viele Freunde im Betrieb,
wenn für alle wieder gilt
24.12 und 31.12 sind normale Arbeitstage.
Naja… Also zunächst einmal wurde ja nach der Rechtslage gefragt. Wo kein Kläger da kein Richter, ergo können AG und AN das natürlich anders handhaben, als es das Gesetz vorsieht.
Im übrigen ist die hier dargelegte Sichtweise schon sehr subjektiv, denn der AG muß sich mindestens den Schuh anziehen, daß er selber bei der Urlaubserteilung ja geschlafen hat. Etwas anderes (zumindest aus "moralischer Sicht) wäre es ja, wenn der AG bei der letzten Urlaubserteilung zum AN gesagt hätte:„Ok, bewillige ich dir, aber denk dran, im Dezember ziehen wir dir dann einen Tag vom nächsten Jahr ab.“ Vermutlich lief es aber eher so, daß der AG den Urlaub bewilligt hat und später, nach Bemerken des Irrtums, auf den AN zuging, um ihm zu offerieren, was er denn nun zu gedenken tue…
Nebenbei wäre diese Form der Sanktionierung des Vorfalles in meinen Augen ein klarer Verstoss gegen die Fürsorgepflicht des AG, wenn die Neuregelung der Urlaubsnahme am 24. und 31. dem AN zugeschoben wird. Da kann der AG auch gleich einen Zettel ans schwarze Brett hängen mit dem Namen des AN und dem Aufruf zum kollektiven Mobbing.
Ich, als AG, würde einfach für mich entscheiden, daß ich in Zukunft sorgfältiger die Urlaubsanträge prüfe, anstatt den schwarzen Peter dem AN zuzuschieben, ihn auf eine Zielscheibe zu binden und den Beschuss frei zu geben.
Gruß,
LeoLo