Urlaubsanpruch, AU- Tage bei Teilzeit

Mal angenommen:
Jmd ist. Teilzeitbeschäftigt.
Laut Vertrag mit ca 20 Std wöchentlich- also ca 80 im Monat.
Je Monat steht der Person 1 Tag Urlaub zu ( 12 Tage in Jahr)

Überstunden werden auf einem Stundenkonto gesammelt, und ggf bei schlechter Auftragslage abgefeiert.
Die Arbeitszeiten variieren von 3 bis zu 11 Std je nach Objekt.
Da gibt es keine feste Regelung.

Nun das Problem.
Anhand der aktuellen Lohnzettel wird festgestellt,
das für einen Urlaubstag nur 3 Std gutgeschrieben werden und für einen AU Tag soagr nur 2 Std.

Wieviele Urlaubs Tage würden dieser Person zustehen?
Mit wievielen Stunden dürfen diese Berechnet werden?
Mit wievielen Stunden darf der Tag einer AU berechnet werden?

Danke für Eure Einschätzung

Hallo,

da Ansprüche aus Urlaub und AU grundsätzlich in ganzen Arbeitstagen gerechnet werden, ist die Frage nur aufgrund von Stundenangaben nicht beantwortbar.

&Tschüß
Wolfgang

Aber wenn es jeden Monat unterschiedlich viele Arbeitstage sind ?
I-eine Regelung müsste es da doch gebe,
Wenn der Angestellt z.B. eine MOnat krank wäre,
würde er ja max. 62 Std bezahlt bekommen u läge damit ja weit unter seinem Lohn

Hallo,

also erst mal zum Urlaubsanspruch, laut BUG ist der Mindesturlaub (wenn man eine 6-Tage-Woche zu Grunde legt) 24 Urlaubstage, also 4 Wochen. Diese 4 Wochen stehen auch Teilzeitbeschäftigten zu. Wenn Du also regelmäßig nur 3 Tage pro Woche arbeitest wären das also 12 Tage.
Pro Tag wären das dann aber laut Deinem Arbeitsvertrag 6,66 Stunden, also 20 geteilt durch 3.

Zu AU: bei einer AU muß das Gehalt bezahlt werden, welches der AN verdient hätte, wenn er arbeitsfähig gewesen wäre. Normalerweise existiert ja im Voraus ein Dienstplan, wenn der AN dort für einen Einsatz eingetragen ist müsste er die Stunden so bezahlt bekommen, wie sie im Dienstplan stehen. Bei einer länger dauernden Krankheit, wenn der AN also schon gar nicht mehr eingeplant wird, müsste der AG dann 20 Stunden pro Woche als Lohnfortzahlung leisten.

Viele Grüße

Aber wenn es jeden Monat unterschiedlich viele Arbeitstage
sind ?

Dann wird der Durchschnitt genommen oder die Planzeit.

Wenn der Angestellt z.B. eine MOnat krank wäre,
würde er ja max. 62 Std bezahlt bekommen

Wie kommst Du denn darauf?

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß

weil das auf dem Lohnzettel so ersichtlich ist, das für die „krank“-Tage nur je 2 Std vergütet wurden ( wo diese person nornalerweise 8std gearbeitet hätte laut Plan

weil das auf dem Lohnzettel so ersichtlich ist, das für die
„krank“-Tage nur je 2 Std vergütet wurden ( wo diese person
nornalerweise 8std gearbeitet hätte laut Plan

Google doch mal nach „Lohnausfallprinzip“!

Die Ergebnisse lesen sich leichter als der §4 EntgFG